DGUV Information 208-045 - Fördertechnik in Hochregallägern Störungsbeseitigung in Regalanlagen

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Abschnitt 5 - Betreten von Stichbahnen

Zur Störungsbeseitigung müssen häufig auch die sogenannten Stichbahnen (Schnittstellen zwischen Regalbediengerät und Fördertechnik) betreten werden. Da dort die Paletten vom Regalbediengerät zum Einlagern aufgenommen bzw. nach dem Auslagern abgesetzt werden, besteht an diesen Stellen eine erhöhte Störanfälligkeit (verdrehte Paletten, Folienmaterial ragt in Lichtschranken, verrutschte Ladung). Der Zugang zu den Stichbahnen ist - je nach Konzeption der Anlage - z. B. über das Regalbediengerät oder über Zugangsbühnen an der Stirnseite der Anlage möglich.

Hochgelegene Stichbahnen sind in der Regel ausgeflurt. Dadurch entsteht eine sichere Standfläche, von der aus die Arbeiten leicht durchgeführt werden können. Im Bereich von Stichbahnen müssen Personen sowohl gegen Absturz in die Regalgasse (z. B. durch Rückhaltesystem) als auch gegen Quetsch- und Schergefahren durch das Regalbediengerät bzw. durch den Stetigförderer einschließlich Last geschützt werden (siehe Abbildung 22).

Der Zugang zum Gefahrbereich an der Übergabestelle darf nur im abgeschalteten Zustand des Regalbediengerätes erfolgen.

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Abb. 22
Störungsbeseitigung an einer Stichbahn