DGUV Information 208-045 - Fördertechnik in Hochregallägern Störungsbeseitigung in Regalanlagen

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Abschnitt 3 - Zugang zum Lastaufnahmemittel von Regalbediengeräten

In der Regel ist es möglich, vom Lastaufnahmemittel des Regalbediengerätes aus die Störung zu beseitigen. Der Zugang zum Lastaufnahmemittel ist dabei - je nach Bauart - des Regalbediengerätes auf verschiedene Arten möglich, z. B.:

  • direkter Übertritt vom Steuerstand bzw. Notsteuerstand auf das Lastaufnahmemittel (siehe Abbildung 7)

  • Zugang über Steigleiter mit Steigschutzeinrichtung (siehe Abbildung 8)

  • ebenerdiger Zugang zum Lastaufnahmemittel, das über den darauf befindlichen Notsteuerstand zur Störstelle gefahren wird (siehe Abbildung 9)

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Abb. 7
Übergang vom Notsteuerstand zum Lastaufnahmemittel des Regalbediengerätes

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Abb. 8
Zugang zum Lastaufnahmemittel über Steigleiter mit Steigschutzeinrichtung

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Abb. 9
Notsteuerstand auf dem Lastaufnahmemittel

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Abb. 10
Absturz zur Gasse hin (aus der Bildebene heraus) konstruktiv verhindert

Idealerweise ist das Lastaufnahmemittel begehbar ausgeführt und mit einer Absturzsicherung zur Regalgasse hin versehen (siehe Abbildungen 10 und 11).

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Abb. 11
Lastaufnahmemittel begehbar ausgeführt

Das Öffnen der Tür, um den Steuerstand zu verlassen, bzw. der Aufstieg über die Steigleiter darf nur erfolgen, wenn man gegen Absturz gesichert ist. Vor dem Lösen des Auffanggerätes von der Steigschutzeinrichtung (Schiene, Drahtseil) an der Leiter, um den Steuerstand oder das Lastaufnahmemittel betreten zu können, muss man sich anderweitig sichern, z. B. mittels y-Seil mit Falldämpfer oder mittels Twin-Höhensicherungsgerät. Hierbei sind Anschlagpunkte im Steuerstand oder auf der Lastaufnahmemittelseite zu verwenden (siehe Abbildungen 12 und 13).

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Abb. 12
Sichern am Anschlagpunkt im Notsteuerstand vor dem Lösen des Auffanggerätes

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Abb. 13
Sichern am Anschlagpunkt auf der Lastaufnahmemittel-Seite vor dem Lösen der Sicherung im Steuerstand