DGUV Information 200-007 - Information für Betriebe und Bildungseinrichtungen zum Präventionsgesetz (PrävG) Betriebsärztliches und sicherheitstechnisches Handeln in den Betrieben

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Abschnitt 7 - Welche Maßnahmen kann das Unternehmen nach dem Präventionsgesetz mit Krankenkassen absprechen?

Das Gesetz sieht generell vor, dass Krankenkassen Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben erbringen. Dazu erheben sie die gesundheitliche Situation einschließlich ihrer Risiken und Potenziale in den Betrieben unter Beteiligung der Versicherten und der Verantwortlichen für den Betrieb sowie der Betriebsärztinnen, Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation sowie zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten sollen entwickelt und deren Umsetzung unterstützt werden. Dies umfasst Maßnahmen der Verhältnis- und der Verhaltensprävention. Krankenkassen unterstützen dabei insbesondere auch den Aufbau von Strukturen zur systematischen Integration von Gesundheit im Betrieb im Sinne eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM).

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