DGUV Information 200-007 - Information für Betriebe und Bildungseinrichtungen zum Präventionsgesetz (PrävG) Betriebsärztliches und sicherheitstechnisches Handeln in den Betrieben

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Abschnitt 4 - Was bedeutet Gesundheitsschutz auf Basis der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) und des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG)?

Gesundheitsschutz in diesem Kontext meint, dass die Gesundheit der Beschäftigten durch verhaltens- und verhältnispräventive Maßnahmen geschützt wird. Dabei sind akute (beispielsweise Unfälle) und chronische Gesundheitsstörungen oder solche mit langer Latenz umfasst (beispielsweise Berufskrankheiten). Seit einiger Zeit wird der klassische Gesundheitsschutz durch Maßnahmen der freiwilligen Gesundheitsförderung ergänzt, was auch seinen Niederschlag in der DGUV Vorschrift 2 gefunden hat. Zur praktischen Umsetzung beschreiben die DGUV Vorschrift 2 in Verbindung mit dem Arbeitssicherheitsgesetz (§ 3 und § 6 ASiG) die Aufgaben und den Umfang der erforderlichen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung in Betrieben und Bildungseinrichtungen.

Nach Anlage 2 Abschnitt 2 der DGUV Vorschrift 2 beraten Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Erledigung ihrer Aufgaben zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und in Bildungseinrichtungen. Die Beratung umfasst grundlegende Themen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes (z. B. Gefährdungsbeurteilung, Verhaltensprävention, Verhältnisprävention, Arbeitsschutzorganisation), die in der Regel gesetzlich verankert sind. Die Unternehmensleitung ist für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung zuständig und trägt die daraus resultierenden Kosten.

Insbesondere der betriebsspezifische Teil der Betreuung nach Anlage 2 Abschnitt 3 DGUV Vorschrift 2 spricht Themen der Gesundheit im Betrieb an, wie z. B. Sicherheit und Gesundheit unter den Bedingungen des demografischen Wandels, Arbeitsgestaltung zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren. Auch Erhalt der individuellen gesundheitlichen Ressourcen im Zusammenhang mit der Arbeit, Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements, Schwerpunktprogramme, Kampagnen sowie Unterstützung von Aktionen zur Gesundheitsförderung sind hier genannt.