DGUV Information 201-055 - Feuerfest-, Turm- und Schornsteinbau

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Abschnitt 5.1 - 5 Zusätzliche Bestimmungen für den Feuerfestbau
5.1 Zusätzliche Bestimmungen für Arbeiten in Behältern und engen Räumen

Der Unternehmer hat im Einvernehmen mit dem Betreiber oder Auftraggeber vor dem Beginn von Arbeiten in Behältern und engen Räumen im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung die Gefährdungen zu ermitteln, die Risiken zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Hierzu ist die DGUV Regel 113-004 "Behälter, Silos und enge Räume" heranzuziehen.

Muster einer Befahrerlaubnis siehe Anhang 1.