DGUV Information 207-016 - Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes - Basismodul

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Abschnitt 7.1 - 7.1 Beleuchtung durch Tageslicht

Der Mensch hat sich in seiner Entwicklungsgeschichte an das Tageslicht angepasst. Mit dem Tageslicht wird beispielsweise die innere Uhr des Menschen synchronisiert. Die Arbeitsstätten müssen daher so errichtet werden, dass sie möglichst ausreichend Tageslicht erhalten.123)

Voraussetzung dafür ist ein ausreichender Abstand zu benachbarten Gebäuden. Der Mindestabstand wird durch das Bauordnungsrecht der Länder geregelt.

Tageslicht ist der künstlichen Beleuchtung vorzuziehen. Die Sehaufgabe kann mit Tageslicht bei gleichem Niveau der lichttechnischen Parameter leichter bewältigt werden. Bei der Beleuchtung der Arbeitsplätze mit Tageslicht müssen aber große tages- und jahreszeitliche Schwankungen des Tageslichtes im Freien berücksichtigt werden.

Tageslicht gelangt in Gebäude durch Fenster, Dachoberlichter und lichtdurchlässige Bauteile. Fenster ermöglichen zusätzliche eine Sichtverbindung nach außen. Eine Sichtverbindung nach außen unterstützt das Wohlbefinden. Sie vermeidet die Entstehung eines Gefühls der Eingeschlossenheit und den Bunkereffekt.

Eine gute Beleuchtung in Arbeitsräumen durch auseichendes Tageslicht wird erreicht, wenn am Arbeitsplatz der Tageslichtquotient mehr als 2 % beträgt. Für Büros und ähnliche Arbeitsräume ist ein Tageslichtquotient von 3 % in der Raummitte sinnvoll. Werden Dachoberlichter verwendet soll der Tageslichtquotient mehr als 4 % erreichen. Der Tageslichtquotient ist das Verhältnis der Beleuchtungsstärke an einem Punkt im Innenraum zur Beleuchtungsstärke im Freien ohne Verbauung bei bedecktem Himmel.

Für eine gute Beleuchtung in Arbeitsräumen mit ausreichendem Tageslicht soll das Verhältnis von lichtdurchlässiger Fenster-, Tür- oder Wandfläche bzw. Oberlichtfläche zur Raumgrundfläche mindestens 1:10 erreichen. Im Rohbaumaß entspricht dies dem Verhältnis 1:8. Für Räume mit höheren Sehanforderungen ist von einem Verhältnis der lichtdurchlässigen Fläche zur Raumgrundfläche von 1:5 auszugehen. Bei großen Arbeitsräumen (> 100 m2) wird empfohlen mindestens 10 % der Außenfläche als lichtdurchlässige Fläche zu gestalten und zusätzlich Oberlichter mit 8 % der Grundfläche einzuplanen.

Neben ausreichend großen lichtdurchlässigen Flächen ermöglicht die Berücksichtigung folgender Maße eine gute Sichtverbindung nach außen:

  • Die Brüstungshöhe bzw. die Höhe der Unterkante des durchsichtigen Teils eines Fensters über dem Raumfußboden, sollte je nach überwiegender Tätigkeit im Sitzen oder Stehen zwischen 0,85 m und 1,25 m sein.

  • Die Breite des durchsichtigen Teils eines Fensters sollte mindestens 1 m betragen.

  • Die Höhe des durchsichtigen Teils eines Fensters sollte mindestens 1,25 m sein.

Die Arbeitsplätze sollen fensternah und unter Berücksichtigung der Sehaufgabe angeordnet werden.

Die Anforderungen gelten auch für Aufenthaltbereiche in Pausenräumen. Kann in bestehenden Arbeitsstätten oder auf Grund spezifischer betriebstechnischer Anforderungen ausreichendes Tageslicht in Arbeitsräumen nicht gewährleistet werden, sind zum Beispiel Pausenräume mit hohem Tageslichteinfall einzurichten.

In Fenstern und Dachoberlichtern sind Verglasungsmaterialien zu verwenden, die zu einer möglichst geringen Veränderung des Farbeindrucks führen. Durchscheinende Flächen, zum Beispiel aus Milchglas oder Glasbausteinen, sind nicht geeignet.

Zur Vermeidung von Direkt- oder Reflexblendung und zur Temperaturregelung sind an den Fenstern Sonnenschutzmaßnahmen zu planen (siehe Kapitel 6 "Verglasung"). Störende Blendungen oder Reflexionen können beispielsweise von Jalousien, Rollos und Lamellenstores vermieden werden. Für Dachoberlichter eignen sich lichtstreuende Materialien oder Verglasung mit integriertem Lamellenraster.