DGUV Information 207-016 - Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes - Basismodul

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Abschnitt 7 - 7 Beleuchtung

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Die Beleuchtung von Arbeitsstätten schafft Grundvoraussetzungen dafür, dass die Arbeitsaufgaben ausführbar und Unfälle sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden. Qualitativ gute Beleuchtung kann die Leistungsfähigkeit steigern und der Ermüdung vorbeugen und trägt somit zum (wirtschaftlichen) Erfolg einer Unternehmung bei.

Im Krankenhaus erfüllt die Beleuchtung mehrere Aufgaben:

  • Patienten erwarten insbesondere in den Bettenzimmern ansprechende und behagliche Beleuchtung zum Wohlfühlen.

  • Ärzte und Pflegepersonal erwarten vom OP bis ans Krankenbett Licht, das ihre Aufgaben erleichtert und unterstützt. Es soll die Motivation und das Wohlbefinden während der Arbeit fördern. Dies wiederum spüren die Patienten.

  • Für die Mitarbeiter in nicht-medizinischen Bereichen, zum Beispiel in der Verwaltung wie in allen anderen Bereichen erleichtert gutes Licht die Sehaufgabe, vermindert Fehler und steigert die Motivation.

Für jeden Anspruch muss die geeignete Beleuchtungseinrichtung eingeplant sein. Die Beleuchtungseinrichtungen sollen daher einzeln zu- und abschaltbar sein. Es empfiehlt sich Lichtprogramme vorzuhalten, die je nach Anforderung mit einem Knopfdruck abgerufen werden können.

Die Hinweise beinhalten Vorgaben und Empfehlungen aus der Sicht des Arbeitsschutzes an:

  • die Beleuchtung von Arbeitsstätten durch Tageslicht

  • die Künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten

  • die Wartung von Beleuchtungsanlagen

  • die Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung in Arbeitsstätten

  • die Beleuchtung von Außenbereiche