DGUV Information 207-016 - Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes - Basismodul

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Abschnitt 6.3 - 6.3 Kenntlichmachung118)

Türen, die zu mehr als 3/4 ihrer Fläche aus einem durchsichtigen Werkstoff bestehen, müssen in Augenhöhe so gekennzeichnet sein, dass sie deutlich wahrgenommen werden können. Lichtdurchlässige Wände müssen gekennzeichnet sein, sofern ihre Raum trennende Wirkung auf Grund der baulichen und einrichtungstechnischen Gestaltung nicht deutlich wahrgenommen werden kann.

Eine einfache und in vielen Fällen wirksame Maßnahme zur Kenntlichmachung ist das Bekleben der Glasflächen mit Klebefolien, die es in vielen Variationen gibt. Die Markierungen sollen in einer Höhe angebracht werden, die von den Türbenutzern gut zu erkennen ist. Auffallende Griffe, Handleisten, getönte oder geätzte Scheiben oder kontrastreiche Türrahmen können ebenfalls die sicherheitstechnische Forderung erfüllen.

Für eine Erkennungsweite von 3,00 m sind kreisförmige Zeichen mit einem Durchmesser von mind. 100 mm auszuführen. Die Kennzeichnung muss zum Hintergrund einen deutlichen Kontrast bilden. Allgemein gilt, je kleinteiliger der Hintergrund ist, desto großflächiger sollte die Kennzeichnung sein, je dunkler die räumliche Umgebung, desto heller ist die Beleuchtung im Türbereich zu gestalten.

Sicherheitszeichen sind grundsätzlich so auszuwählen, dass der Zusammenhang zwischen Erkennungsweite und Größe der Kennzeichnung gemäß ASR A1.3119), Tabelle 3 gewahrt bleibt.

Schriftzeichen (Ziffern und Buchstaben)Verbots- und GebotszeichenWarnzeichenRettungs-, Brandschutz- und Zusatzzeichen
Erkennungsweite [m]Schriftgröße (h) [mm]Durchmesser (d) [mm]Basis (b) [mm]Höhe (a) [mm]
0,5212,52512,5
14255025
2850100
31010050
414200
517200
620100
723300
827
930300
1034400
1137150
1240
1344400600
1447
1550
1654200
1757600
1860
1964
2067900
2170300
2274
2377
2480
2584900
2687
2790
2894
2997
30100
Tabelle 6.2

Vorzugsgrößen von Sicherheits-, Zusatz- und Schriftzeichen für beleuchtete Zeichen, abhängig von der Erkennungsweite.120)