DGUV Grundsatz 308-009 - Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern

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Abschnitt 3.4 - 3.4 Betriebliche bzw. baustellenbezogene Unterweisung - Stufe 3

Die betriebliche bzw. baustellenbezogene Unterweisung (Stufe 3) bezieht sich auf die Gegebenheiten des jeweiligen Betriebes bzw. der jeweiligen Baustelle. Daher kann sie nur im Betrieb bzw. auf der Baustelle selbst durchgeführt werden. Hierbei ist zwischen einem geräte- und einem verhaltensbezogenen Teil der Unterweisung zu unterscheiden. Die Inhalte der Unterweisung ergeben sich insbesondere aus der Gefährdungsbeurteilung. Die Durchführung der betrieblichen bzw. baustellenbezogenen Unterweisung ist zu dokumentieren.

3.4.1 Gerätebezogener Teil

Der gerätebezogene Teil der Unterweisung wird an den im Betrieb vorhandenen Teleskopstaplern und den verwendeten Anbaugeräten durchgeführt. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um eine Einweisung.

Erfolgt der praktische Teil der allgemeinen Qualifizierung nicht unmittelbar im Betrieb, wird er oft mit Teleskopstaplern durchgeführt, die sich von denjenigen im Betrieb z. B. in der Bauart und in der Bedienung unterscheiden. So können z. B. die Anzahl und die Anordnung der Stellteile und der Pedale unterschiedlich sein. Daher ist es unumgänglich, dass Fahrerinnen und Fahrer eines Teleskopstaplers, bevor sie ein anderes Gerät im Betrieb übernehmen, mit dessen Besonderheiten vertraut gemacht werden und sich mit Umsicht und Vorsicht in dessen Bedienung einüben.

3.4.2 Verhaltensbezogener Teil

Im verhaltensbezogenen Teil der Unterweisung muss der Unternehmer oder die Unternehmerin die Fahrerinnen und Fahrer über die Gefährdungen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen unterweisen, die im Betrieb bzw. auf der Baustelle zu beachten sind.

Hierzu zählt z. B. die Unterweisung über die freigegebenen Verkehrswege, die standsichere Abstützung von Teleskopstaplern, die Schutzmaßnahmen bei Arbeiten in der Nähe von elektrischen Freileitungen, die bestimmungsgemäße Verwendung von Anbaugeräten oder Anhängern.