DGUV Grundsatz 308-009 - Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern

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Abschnitt 8 - 8 Abschlussprüfung

Jede Qualifizierungsstufe (außer Stufe 3) ist durch eine theoretische und eine praktische Prüfung abzuschließen. Die unabhängig voneinander zu bestehenden theoretischen und praktischen Prüfungsteile bescheinigen eine erfolgreiche Abschlussprüfung der jeweiligen Stufe. Die bestandene Abschlussprüfung der Stufe 1 ist die Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung der Stufe 2a bzw. 2b.

Die Ergebnisse der Prüfungen sind zu dokumentieren. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein Zertifikat über die Teilnahme und über das Ergebnis der Abschlussprüfung (Qualifizierungsnachweis). In dem Zertifikat sind die absolvierten Qualifizierungsstufen aufgeführt.