DGUV Grundsatz 308-009 - Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern

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Abschnitt 7.3 - 7.3 Zusatzqualifizierung - Stufe 2b

7.3.1 Theoretische Qualifizierung

  • Rechtliche Grundlagen

  • Unfallgeschehen und Gefährdungen (z. B. Umkippen des Teleskopstaplers, Quetschgefahren durch drehbaren Oberwagen am Aufstellungsort, Elektrische Gefährdung bei Einsätzen in der Nähe von Frei- und Fahrleitungen, Absturz aus der Arbeitsbühne)

  • Technische Grundlagen zu Teleskopstaplern mit Arbeitsbühnen:

    • Grundlegender Aufbau verschiedener Arbeitsbühnen (Arbeitsbühnen auf Gabelzinken sind unzulässig, Arbeitsbühnen ohne Steuermöglichkeit aus der Bühne sind unzulässig)

    • Anordnung und Funktion der Bedienelemente/Stellteile

    • Funktion und Einsatzgrenzen von Sicherheitseinrichtungen, z. B. Lastbegrenzungseinrichtung, Notsteuereinrichtung (Notablass)

    • Tragfähigkeitsdiagramme (je nach Arbeitsbühne und Abstützung)

    • Kennzeichnung und Hinweise an Arbeitsbühnen (zulässige Anzahl der Personen, zulässiges Gewicht, zulässige Handkraft usw.)

  • Physikalische Grundlagen:

    • Kippkanten

    • Bodentragfähigkeit

    • Peitscheneffekt bzw. Katapulteffekt

  • Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Unterweisung, Einweisung

  • Sicherer Betrieb von Teleskopstaplern mit Arbeitsbühnen:

    • Grundsätzliche Bestimmungen für den sicheren Betrieb:

      • Bestimmungsgemäße Verwendung gemäß Betriebsanleitung

      • Sicht- und Funktionskontrolle vor Einsatzbeginn

      • Auswahl und Wechsel der Arbeitsbühne, Einsatz von Schnellwechseleinrichtungen (SWE)

      • Beachtung der Tragfähigkeitsdiagramme

      • Fahrwege, Verkehrswege

      • Sichtverhältnisse (Gefahrbereich, Sichteinschränkungen durch Maschine oder Last, Sichthilfen, Absperrung, Einweiser, Sicherungsposten)

      • Standsichere Aufstellung (auf Rädern und im abgestützten Zustand), Belastbarkeit von Böden, notwendige Fläche der Unterbauung

      • Verhalten bei Beendigung der Arbeiten und kurzzeitigem Verlassen

    • Spezielle Bestimmungen für den Hubarbeitsbühnenbetrieb, z. B.:

      • Höhentauglichkeit, Höhenangst der Bedienperson beachten! Im Zweifel Einsatz abbrechen.

      • Arbeitsbereiche unterhalb der Arbeitsbühne sichern

      • Erforderliche persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (Höhensicherungsgeräte als Mittel der Wahl, für Hubarbeitsbühnen geeignete und zugelassene Verbindungsmittel) auswählen und benutzen

      • PSA g. A. an den vorgesehenen Anschlagpunkten in der Arbeitsbühne anschlagen

      • Aufnahme von Material in der Höhe grundsätzlich vermeiden (Gefahr der Überlastung und des Kippens)

      • Arbeitsbühne im angehobenen Zustand grundsätzlich nicht verlassen, nur in Ausnahmefällen möglich (Gefährdungsbeurteilung!)

    • Spezielle Bestimmungen für ausgewählte Arbeitsumgebungen, z. B.:

      • Arbeiten in der Nähe von Baugruben, Gräben und Böschungen

      • Arbeiten in der Nähe von elektrischen Frei-/Fahrleitungen

      • Arbeiten unter Wind- und Wettereinfluss (besonders wichtig beim Einsatz als Hubarbeitsbühne)

      • Arbeiten in geschlossenen Räumen (Gefährdung durch Abgase)

      • Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum (Betriebserlaubnis, Fahrerlaubnisklassen, Sicherung von Arbeitsstellen, RSA/ArbStättV)

      • Baum-/Ausästungsarbeiten

  • Prüfung:

    • Wiederkehrende Prüfung durch zur Prüfung befähigte Person

    • Prüfung nach besonderen Vorkommnissen

    • Prüfnachweis (Einsichtnahme durch die Fahrerin bzw. den Fahrer)

    • Bedeutung der Prüfplakette

  • Sicheres Durchführen der erforderlichen Wartungsarbeiten

7.3.2 Praktische Qualifizierung

Übung 2b-1:

  • Sicht- und Funktionskontrolle vor Einsatzbeginn

  • Wechseln der Anbaugeräte (Aufnahme und Abstellen, Überprüfung der Verriegelung)

  • Verfahren zum Einsatzort, Aufstellen, Überprüfung Untergrund/Abstützung, Auswahl und Benutzung von geeigneter PSA gegen Absturz, Betrieb als Hubarbeitsbühne (Arbeitshöhe ca. 10 m, Ansteuern einer definierten Stelle in der Höhe), Absetzen der Arbeitsbühne auf dem Boden

Übung 2b-2:

  • Nutzung der Notablass-Einrichtung