6. ProdSV - Verordnung über einfache Druckbehälter

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Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz
(Verordnung über einfache Druckbehälter - 6. ProdSV)1

Vom 6. April 2016 (BGBl. I S. 597(1)

Geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3146)

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Bereitstellung auf dem Markt3
Konformitätsvermutung4
Abschnitt 2
Pflichten der Wirtschaftsakteure, Konformitätsbewertungsverfahren
Allgemeine Pflichten des Herstellers5
Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers6
Bevollmächtigter des Herstellers7
Pflichten des Einführers8
Pflichten des Händlers9
Einführer oder Händler als Hersteller10
Angabe der Wirtschaftsakteure11
Konformitätsbewertungsverfahren12
Abschnitt 3
Marktüberwachung
Korrekturmaßnahmen der Wirtschaftsakteure13
Vorläufige Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde14
Konforme einfache Druckbehälter, die ein Risiko darstellen15
Formale Nichtkonformität16
Abschnitt 4
Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Schlussbestimmungen
Ordnungswidrigkeiten17
Straftaten18
Übergangsvorschriften19

Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung einfacher Druckbehälter auf dem Markt (ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 45).

Artikel 1 der Verordnung zur Ablösung der Verordnung über die Bereitstellung von einfachen Druckbehältern auf dem Markt und zur Änderung der Druckgeräteverordnung vom 6. April 2016 (BGBl. I S. 597)