DGUV Information 212-001 - Arbeiten unter Verwendung von seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren

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Abschnitt 4 - 4 Anforderungen an die Systemkomponenten und die Zusatzausrüstung

Die bei SZP verwendeten Systemkomponenten des Trag- und Sicherungssystems sowie die Zusatzausrüstung unterliegen folgenden Anforderungen.

Es sind grundsätzlich genormte und baumustergeprüfte Komponenten oder Systeme zu verwenden.

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(Erläuterungen zu den einzelnen Komponenten siehe nächste Seite)

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Zusatzausrüstung:

Reepschnüre

Kunstfaser-Seilschlingen (Reepschnüre) müssen DIN EN 564 oder DIN EN 1891 bzw. DIN EN 892 entsprechen.

Vorgefertigte vernähte Klemmknotenseile müssen der DIN EN 795 Typ B entsprechen. Sie sind geknoteten Reepschnüren vorzuziehen.

Rollen müssen DIN EN 12278 entsprechen. Rollen werden üblicherweise im Rettungsfall zum Anheben eines oder einer Verunfallten eingesetzt. Zur Optimierung der Wirkung können sie zu Flaschenzügen zusammengesetzt werden. Es ist vorab zu prüfen, ob die Rollen zum Einsatz in einem Flaschenzug zugelassen sind (siehe Gebrauchsanleitung des Herstellers).

Helme schützen vor Kopfverletzungen. Bei allen Helmarten ist ein 3- oder 4-Punkt-Kinnriemen erforderlich. Je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung können folgende Helmarten infrage kommen:

  • Industrieschutzhelme nach DIN EN 397. Die Kinnriemenfestigkeit liegt bei max. 250 N. Die seitliche Stoßdämpfung wird nicht durch die Norm festgelegt.

    Empfehlung: Einsatz von Industrieschutzhelmen mit zusätzlich durchgeführter seitlicher Stoßdämpfungsprüfung nach DIN EN 12492 oder DIN EN 14052.

  • Bergsteigerhelme nach DIN EN 12492. Durch die höhere Kinnriemenfestigkeit von min. 500 N besonders geeignet, um den Verbleib des Helms auf dem Kopf während eines Absturzes zu gewährleisten. Dadurch ist der Helm für Situationen mit Strangulationsgefahr ungeeignet. Die seitliche Stoßdämpfung wird durch die Norm gewährleistet.

  • Hochleistungs-Industrieschutzhelm nach DIN EN 14052. Die Kinnriemenfestigkeit liegt bei max. 250 N - daher für Situationen mit möglicher Strangulationsgefahr einsetzbar. Die seitliche Stoßdämpfung wird durch die Norm gewährleistet. Die vertikale Stoßdämpfung ist aufgrund der erhöhten Normanforderungen besser als bei Industrieschutzhelmen.

Arbeitsplatzbezogen können Zusatzanforderungen hinsichtlich Temperaturbeständigkeit und/oder elektrischer Isolation nach DIN EN 397 erforderlich sein.

Seilschutz an Stellen, an denen durch Umlenkung über eine Kante oder Reibung an einer Schräge ein Seil beschädigt werden könnte, muss entsprechender Seilschutz eingesetzt werden. Nach Möglichkeit ist die gefährdende Struktur zu entschärfen (Kantenblech, Rollmodul).

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Abb. 14
Kantengeschütztes Anschlagmittel