DGUV Information 212-001 - Arbeiten unter Verwendung von seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Arbeiten unter Verwendung von seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren
(DGUV Information 212-001)

Information

ccc_3481_as_28.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband
ccc_3481_as_27.jpg

Stand der Vorschrift: Ausgabe Februar 2023

___________________________________________________________________________

Änderungen der DGUV Information 212-001 "Arbeiten unter Verwendung von seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren" zur Version aus dem Jahr 2016:

  • In Kapitel 3 "Verfahren" wurden folgende Änderungen vorgenommen:

    • Es wurde ein Diagramm ergänzt zur Zuordnung von seilunterstützen Zugangs- und Positionierungsverfahren nach DIN EN 363 zu den persönlichen Absturzschutzsystemen.

    • Der Begriff "Kategorien" wurde durch den Begriff "Zugangstechniken" ersetzt (Anpassung an die TRBS 2121-3).

    • Die Abbildungen, die Tabelle und der zugehörige Text zum Thema Vorstieg wurden ersetzt durch einen neuen Abschnitt "Zugang/Zustieg - Schutz gegen Absturz ohne Anwendung von SZP".

    • Die Abbildung "Hinweis zur passiven Positionierung" wurde entfernt.

    • Der "Hinweis für die gegenseitige Rettung" wurde aktualisiert.

  • Neues Kapitel 4 "Anforderungen an die Systemkomponenten und die Zusatzausrüstung".

    • Grafische Darstellung der Systemkomponenten im Trag- und Sicherungssystem inkl. Erläuterungen zu den Materialanforderungen.

  • Neues Kapitel 5 "Anforderungen an Höhenarbeiter und Höhenarbeiterinnen" als Ersatz für das bisherige Kapitel 6:

    • Aktualisierung der Inhalte unter Berücksichtigung der TRBS 2121-3 und des DGUV Grundsatzes 312-003.

    • Neues "Übersichtsschema der persönlichen Anforderungen an Höhenarbeiter und Höhenarbeiterinnen".

  • Kapitel 6 (vorher 7) "Anwendung von SZP" wurde inhaltlich grundlegend überarbeitet.

    • Der Abschnitt zum Thema "Gefährdungsbeurteilung" wurde zu einem eigenständigen Kapitel umgewandelt.

  • Neues Kapitel 7 "Gefährdungsbeurteilung".

  • Die Anhänge wurden neu strukturiert:

    • Die Inhalte des Anhang 1 der Version von 2016 sind im Übersichtsschema der persönlichen Anforderungen an Höhenarbeiter und Höhenarbeiterinnen (Kapitel 5) und dem DGUV Grundsatz 312-003 "Anforderungen an Prüfungen von Höhenarbeitern und Höhenarbeiterinnen" enthalten.

    • Neuer Anhang 1 "Qualifizierungsinhalte - Qualifikation Bauwesen für beauftragte Aufsichtführende"

    • Neuer Anhang 2 "Ausrüstungsbestandteile für die Ausführung von SZP"

    • Neuer Anhang 3 "Muster Beauftragung Beschäftigte"

    • Neuer Anhang 4 "Muster Beauftragung Aufsichtführende"

    • Neuer Anhang 5 "Muster Beauftragung Aufsichtführende mit Pflichtenübertragung"

    • Neuer Anhang 6 "Literaturverzeichnis"

___________________________________________________________________________

InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorbemerkung
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Verfahren3
Charakteristik3.1
Zugangsrichtungen3.2
Zugang/Zustieg - Schutz gegen Absturz ohne Anwendung von SZP3.3
Hinweise für die gegenseitige Rettung3.4
Anforderungen an die Systemkomponenten und die Zusatzausrüstung4
Anforderungen an Höhenarbeiter und Höhenarbeiterinnen5
Körperliche Eignung5.1
Mindestalter5.2
Erste Hilfe5.3
Fachliche Eignung5.4
Qualifizierung5.5
Betriebsanweisung, Unterweisung5.6
Prüfung der fachlichen Eignung zum Höhenarbeiter/zur Höhenarbeiterin5.7
Beauftragung von Personen5.8
Anwendung von SZP6
Leitung und Aufsicht6.1
Durchführung der Arbeiten6.2
Prüfung der Ausrüstung6.3
Gefährdungsbeurteilung7
Anhang
Qualifizierungsinhalte - Qualifikation Bauwesen für beauftragte AufsichtführendeAnhang 1
Erforderliche Mindestqualifikation
Empfohlene Zusatzqualifikation
Inhalte
Ausrüstungsbestandteile für die Ausführung von SZPAnhang 2
Muster Beauftragung BeschäftigteAnhang 3
Muster Beauftragung AufsichtführendeAnhang 4
Muster Beauftragung Aufsichtführende mit PflichtenübertragungAnhang 5
Literaturverzeichnis

Vorbemerkung

DGUV Informationen richten sich in erster Linie an den Unternehmer und die Unternehmerin und sollen Hilfestellung bei der Umsetzung der Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und ggf. DGUV Regeln geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Diese DGUV Information dient als Hilfestellung für Unternehmerinnen und Unternehmer zur Anwendung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen. Die in dieser DGUV Information enthaltenen Anforderungen sind beispielhafte Lösungen und schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln erarbeitet worden, sind diese vorrangig zu beachten.

Voraussetzung für die Anwendung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen für temporäre Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen ist eine Gefährdungsbeurteilung, die ergibt, dass die betreffenden Arbeiten sicher durchgeführt werden können.

Diese DGUV Information konkretisiert u. a. die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung für die Anwendung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen, im Speziellen

  • Abschnitt 2 "Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen",

  • Anhang 1Abschnitt 3 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln bei zeitweiligem Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen" und

  • Anhang 1 Nr. 3.4 "Besondere Vorschriften für Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen".

Weiterhin werden die Bestimmungen der TRBS 2121 Teil 3 "Gefährdungen von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen" berücksichtigt.