DGUV Information 212-001 - Arbeiten unter Verwendung von seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren

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Abschnitt 1 - 1 Anwendungsbereich

Diese DGUV Information findet Anwendung auf den Zugang und die Positionierung von Personen unter Verwendung planmäßig belasteter Seile zur Schaffung von zeitweiligen hochgelegenen Arbeitsplätzen.

Sie beschreibt die Qualifizierung von Höhenarbeitern und Höhenarbeiterinnen und zeigt Möglichkeiten zur gegenseitigen Rettung.

Diese DGUV Information findet keine Anwendung auf den Einsatz von:

  • Hochziehbaren Personenaufnahmemitteln (TRBS 2121 Teil 4 "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz - Ausnahmsweises Heben von Beschäftigten mit hierfür nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln", DGUV Regel 101-005 "Hochziehbare Personenaufnahmemittel")

  • Befahranlagen (DIN EN 1808)

  • Personenwinden (nach 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz) als technisches Hilfsmittel (für deren Benutzung als Alternative zu einer Seileinstellvorrichtung ist zusätzlich eine gerätespezifische Unterweisung durchzuführen)

  • Seilklettertechnik für Arbeiten in und an Bäumen (siehe SVLFG VSG 4.2 - Anlage 1 "Gartenbau, Obstbau und Gartenanlagen")

  • Seilen bei erlebnispädagogischen Veranstaltungen (Seilklettergarten)

  • Maschinen zur Beförderung von Darstellern während künstlerischer Vorführungen, z. B. Anlagen, die ausschließlich artistischen Vorführungen dienen, geregelt durch die DGUV Information 215-320 "Arbeitsmittel zum szenischen Bewegen von Personen"

  • Seilen bei Rettungseinsätzen und technischen Hilfeleistungen, z. B. entsprechend der Empfehlung der AGBF "Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen" (SRHT)

  • Seilen bei Arbeiten gemäß der Leitlinie "Deutscher Ausschuss für das Grubenrettungswesen für die Auf- und Abseiltechnik".