Abschnitt 5.2 - 5.2 Externe Partnerinnen und Partner
Wenn es um die Rückengesundheit der Mitarbeitenden geht, gibt es viele Unterstützungsangebote durch externe Institutionen. Beispielsweise sind Kooperationen mit den verschiedenen Sozialversicherungsträgern möglich, die auf ihren Gebieten überviel praktische Erfahrung und fachliches Wissen verfügen.
Angebote der Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung hat einen gesetzlichen Präventionsauftrag (§ 14 SGB VII). Dieser sieht vor, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren - auch mit dem Schwerpunkt Muskel- und Skeletterkrankungen und psychische Belastung - mit allen geeigneten Mitteln zu verhüten. Dabei steht die Beratung der Unternehmens- und Betriebsleitungen in allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit im Mittelpunkt. Zusätzlich haben die Versicherten nach Eintritt eines Versicherungsfalles (Arbeits-/Wegeunfall, Berufskrankheit) Anspruch auf die verschiedenen Leistungen der Unfallversicherung zur Heilbehandlung und medizinischen Rehabilitation.
Angebote der gesetzlichen Krankenkassen
Im Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz - PrävG) werden die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung festgelegt. Dieses bildet die Grundlage, um die Versicherten zu unterstützen, Krankheitsrisiken möglichst frühzeitig vorzubeugen und ihre gesundheitlichen Potenziale und Ressourcen zu stärken.
Spezielle Angebote der Krankenkassen gibt es auch für das gesamte Unternehmen (§ 20b PrävG). Hier sollte im Vorfeld geklärt werden, welche Krankenkasse auch Kurse für diejenigen anbietet, die nicht bei der jeweiligen Krankenkasse versichert sind. Spezielle Regelungen gelten für private Krankenversicherungen.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Beschäftigten Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands sowie zur betrieblichen Gesundheitsförderung geben. Die Beschäftigten müssen diese Zuschüsse nicht versteuern, soweit sie 500 Euro jährlich nicht übersteigen.
Angebote der Rentenversicherung
Die Rentenversicherung erbringt Leistungen zur Rehabilitation und Wiedereingliederung in das Berufsleben von Versicherten mit Rückenleiden. Ziel ist die Vermeidung vorzeitiger Frühberentung. Um den Behandlungserfolg dauerhaft zu erhalten, werden Maßnahmen zur Verhaltens- und Lebensstiländerung angeboten.
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger |
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Zur Unterstützung in dem Thema Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bietet der zuständige Unfallversicherungsträger folgende Leistungen an
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Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (gem. § 20 PrävG) |
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Die Krankenkassen fördern u.a.
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Mit ihren Patientenschulungs- und Gesundheitsbildungsprogrammen verfügen die Träger der Deutschen Rentenversicherung über ein breites Spektrum an qualitätsgesicherten Präventionsangeboten innerhalb der medizinischen Rehabilitation. Durch Informationen über Krankheiten und den Umgang damit werden Betroffene bestärkt, Expertin bzw. Experte in eigener Sache zu werden.