Abschnitt 4 - 4 Anforderungen an die Schulungsstätte und die Ausbilderinnen/Ausbilder
Technische Ausstattung der Schulungsstätte:
Seminarraum mit Projektionsmöglichkeiten
Anschauungs- und Demonstrationsmaterial
Geeignete messtechnische Ausstattung
Anforderungen an die Ausbilderinnen/Ausbilder:
Abgeschlossenes technisches/naturwissenschaftliches Studium oder vergleichbare Qualifikation
Fachliche Ausbildung und umfassende Kenntnisse auf den Gebieten der akustischen Grundlagen und der akustischen Messtechnik
Fundierte Kenntnisse zur Wirkung von Lärmbelastungen
Gute Kenntnisse der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften und der relevanten Normen und Richtlinien für den Lärmschutz
Praktische Erfahrungen in der Messung und Beurteilung von Lärmexpositionen
Pädagogische Fähigkeiten zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte und Führung der Personengruppe