DGUV Grundsatz 309-010 - Anforderungen an Fachkundige für die Messung und die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Lärmexposition nach § 5 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

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Abschnitt 4 - 4 Anforderungen an die Schulungsstätte und die Ausbilderinnen/Ausbilder

Technische Ausstattung der Schulungsstätte:

  • Seminarraum mit Projektionsmöglichkeiten

  • Anschauungs- und Demonstrationsmaterial

  • Geeignete messtechnische Ausstattung

Anforderungen an die Ausbilderinnen/Ausbilder:

  • Abgeschlossenes technisches/naturwissenschaftliches Studium oder vergleichbare Qualifikation

  • Fachliche Ausbildung und umfassende Kenntnisse auf den Gebieten der akustischen Grundlagen und der akustischen Messtechnik

  • Fundierte Kenntnisse zur Wirkung von Lärmbelastungen

  • Gute Kenntnisse der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften und der relevanten Normen und Richtlinien für den Lärmschutz

  • Praktische Erfahrungen in der Messung und Beurteilung von Lärmexpositionen

  • Pädagogische Fähigkeiten zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte und Führung der Personengruppe