DGUV Information 203-084 - Umgang mit Wäsche aus Bereichen mit erhöhter Infektionsgefährdung

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 3.4 - 3.4 Infektionsquellen

Typische Infektionsquellen sind:

  • Blut, Körpersekrete oder Ausscheidungen von Patientinnen und Patienten auf der Wäsche, die Infektionserreger enthalten können.

  • Gegenstände oder medizinische Instrumente werden in der Wäsche zurückgelassen, denen Erreger oder Körpersekrete anhaften.

Welche einzelnen biologischen Arbeitsstoffe im Betrieb vorkommen, ist in der Regel auch mit hohem Aufwand nur näherungsweise zu ermitteln. Risikobeschreibung und Gefährdungsbeurteilung stützen sich daher auf die Bewertung üblicherweise vorhandener und besonders gefährlicher Erreger, die erfahrungsgemäß typische Infektionsrisiken im Gesundheitsdienst und in Wäschereien sind.

Wenn Wäsche aus Krankenhäusern, pädiatrischen Kliniken bzw. Abteilungen, Heimen für Menschen mit Behinderung, Kinderkrippen oder Altenpflegeheimen angeliefert wird, kann das Wäschereipersonal in Kontakt mit durch Ausscheidungen verunreinigten Wäschestücken kommen. Das Vorkommen von Hepatitis-A-Viren (Risikogruppe 2) ist in solchen z. B. mit Kot verschmutzten Wäschestücken nicht auszuschließen. Somit ist das Risiko einer Hepatitis-A-Infektion in Form einer infektiösen Leberentzündung gegeben.

ccc_3471_20160101_01.jpg
Abb. 1 Erregerübertragung auf den Menschen

Bei Tätigkeiten mit Wäsche aus Krankenhäusern, Arztpraxen o. ä. besteht Infektionsgefahr durch Wäsche, die durch Blut oder Körperflüssigkeiten verunreinigt ist, oder wenn spitze und schneidende Gegenstände (z. B. Kanülen, Skalpelle oder anderes chirurgische Instrumente) mit anhaftenden Blutresten oder anderen Körpersekreten in der Wäsche verborgen sind. Stichverletzungen und vorbestehende oder kurzzeitige Schädigungen der Haut (Ausschläge, Ekzeme, kleine Wunden oder Einrisse) an den Händen erhöhen das Risiko einer Infektion durch Hepatitis-B-Virus (Risikogruppe 3**).1)

Bei Wäsche aus Sozialeinrichtungen muss das Risiko einer Hepatitis-A- oder -B- Infektion für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter je nach Art der Einrichtungen bewertet werden. Wenn Wäsche aus Krankenstationen oder Pflegeeinrichtungen von Alten-, Kranken-, Pflege- oder Behindertenheimen bearbeitet wird, ist das Infektionsrisiko des Wäschereipersonals auf der unreinen Seite so hoch wie bei Tätigkeiten mit Wäsche aus Krankenhäusern.

Zwar können Beschäftigte, die mit benutzter Wäsche aus Krankenhäusern oder den oben genannten medizinischen Einrichtungen umgehen, nicht generell als eine Hochrisikogruppe für eine Hepatitis-A- oder -B- Gefährdung angesehen werden, aber es besteht ein deutlich höheres Infektionsrisiko als in der Allgemeinbevölkerung.

Neben Hepatitis-A- und -B- Viren können auch noch andere Infektionserreger eine Rolle spielen, beispielsweise bakterielle Eitererreger mit der Gefahr von Hautinfektionen, Mikroorganismen, die zu Durchfallerkrankungen führen können, oder Viren mit dem Risiko von Infektionskrankheiten der inneren Organe.

Die Infektionsgefährdung durch private Kundenwäsche, insbesondere Oberbekleidung, kann in der Regel als so gering angesehen werden, dass normalerweise keine über die allgemeinen Hygienemaßnahmen hinausgehenden Regelungen nötig sind.

Die zusätzliche Kennzeichnung** bedeutet, dass die Erkrankungsschwere der Erreger der Risikogruppe 3 einzuordnen ist, dass aber nicht mit einer luftgetragenen Verbreitung zu rechnen ist.