DGUV Information 203-084 - Umgang mit Wäsche aus Bereichen mit erhöhter Infektionsgefährdung

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Abschnitt 3.1 - 3 Infektionsrisiko
3.1 Wäsche mit Infektionsgefährdung

Wäsche mit Infektionsgefährdung kann z. B. anfallen

  • In Einrichtungen zur medizinischen Untersuchung, Behandlung und Pflege von Menschen durch Tätigkeiten, bei denen es regelmäßig und nicht nur in geringfügigem Umfang zu Kontakt mit Körperflüssigkeiten, Körperausscheidungen oder Körpergewebe kommen kann, insbesondere Tätigkeiten mit erhöhter Verletzungsgefahr oder Gefahr von Verspritzen und Aerosolbildung, inklusiv der Bereiche, die der Versorgung oder der Aufrechterhaltung dieser Einrichtungen dienen,

  • in medizinischen Laboratorien und Prosekturen bzw. der Pathologie,

  • in anderen Bereichen, soweit in der Wäsche Infektionserreger enthalten sind.

Das Infektionsrisiko ist von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern für jeden Betrieb je nach Herkunft der Wäsche zu beurteilen.