DGUV Information 203-084 - Umgang mit Wäsche aus Bereichen mit erhöhter Infektionsgefährdung

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Abschnitt 2.2 - 2.2 Biologische Arbeitsstoffe

Biologische Arbeitsstoffe sind u. a. Mikroorganismen, z. B. Bakterien, Schimmelpilze und Viren, die beim Menschen Infektionen, sensibilisierende oder toxische Wirkungen, also Infektionskrankheiten, Allergien oder Reizwirkungen bzw. Vergiftungen hervorrufen können Gemäß § 3 BioStoffV werden biologische Arbeitsstoffe nach ihrem Infektionsrisiko in vier Risikogruppen eingeordnet.