DGUV Information 203-084 - Umgang mit Wäsche aus Bereichen mit erhöhter Infektionsgefährdung

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Abschnitt 7.3 - 7.3 Weitere Maßnahmen

Nach Stich- und Schnittverletzungen ist ein Eintrag ins Verbandbuch immer erforderlich. Eine Unfallanzeige an die gesetzliche Unfallversicherung ist auch bei einer Arbeitsunfähigkeit von weniger als drei Kalendertagen empfehlenswert. Sofern ein Infektionsrisiko durch Hepatitis-B-, weitere Hepatitis-Viren (z. B. Hepatitis-C) bzw. andere durch Blut übertragbare Erreger (z. B. HIV) möglich ist (z. B. nach Verletzung mit Kanülen), Durchgangsärtin bzw. Durchgangsarzt unverzüglich aufsuchen, Impfbuch vorlegen sowie Betriebsärztin bzw. Betriebsarzt informieren, damit die nötigen ärztlichen Maßnahmen ergriffen werden. Hierzu gehören:

  • Beurteilung des Übertragungsrisikos nach Art der Exposition (z. B. übertragene Blutmenge in einer Hohlraumkanüle) und Schwere einer Verletzung (Eindringtiefe)

  • Kontrolle des Impfstatus (z. B. im Impfbuch oder Impfausweis, insbesondere bezüglich Hepatitis B und Tetanus, sowie eventuell andere Schutzimpfungen)

  • aktive/passive Immunisierung soweit erforderlich

  • Blutuntersuchung mit Laborparametern der Leberfunktion und serologischen Labortests z. B. zu Hepatitis-B, Hepatitis-C und HIV (mit Einverständnis der/des Beschäftigten),

  • Beratung der/des Betroffenen mit Information über das Infektionsrisiko, je nach Laborergebnis Vereinbarung von Folgeuntersuchungen (in der Regel nach 2-6 Wochen, 3 Monaten und 6 Monaten).

  • sekundäre Präventionsmaßnahmen, z. B. spezielle medikamentöse Therapie (Postexpositionsprophylaxe = PEP, regelhaft nur bei bekannter Indexperson, was in Wäschereien meist nicht zutrifft) oder Frühtherapie (nach gesicherter Infektion).

  • bei nachgewiesener Übertragung Verdachtsmeldung als Berufskrankheit Nr. 3101.

    Nadelstichverletzungen
    Bei Nadelstichverletzungen gilt:
    • Blutfluss fördern

      (Druck auf umliegendes Gewebe)

    • Desinfizieren

    • Dokumentieren (Verbandbuch)

    • Durchgangsarzt aufsuchen.

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Abb. 6 Nadelstichverletzungen