Abschnitt 7.1 - 7 Verhalten nach Stich- und Schnittverletzungen
7.1 Vorbereitende Maßnahmen
Erregerspezifische Hinweise zu Krankheitsbild, spezieller Untersuchung und spezieller Beratung (u. a. Verhalten nach Verletzungen) enthält der spezielle Teil des DGUV Grundsatzes G 42 [12].
Die Ersthelferinnen und Ersthelfer müssen über die besonderen Infektionsgefahren auf der unreinen Seite und die speziellen Sofortmaßnahmen informiert sein.
Geeignete, z. B. von der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) oder vom Robert-Koch-Institut (RKI) geprüfte und für wirksam befundene bzw. anerkannte Desinfektionsmittel und antiseptische Spüllösungen sind vorzuhalten.
Die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt ist zur Auswahl geeigneter Mittel beizuziehen und legt die Verfahrensweise der Ersten Hilfe fest.