
2.4.3 BiogasAnlSiRegl
Technische Information 4 Sicherheitsregeln für Biogasanlagen
Technische Information 4 Sicherheitsregeln für Biogasanlagen
Bundesrecht
2.4 – Gaslager
2.4.3 BiogasAnlSiRegl – Be- und Entlüftung von Gaslagerräumen
Aufstellräume für den Gasspeicher müssen eine wirksame Lüftung (Querlüftung) haben. Eine Diagonallüftung ist anzustreben. Die Zuluftöffnung ist im Bereich des Fußbodens, die Abluftöffnung unter der Decke anzuordnen.
Die Zuluft- und Abluftöffnungen müssen jeweils folgende Mindestquerschnitte haben:
Gasspeichervolumen | Querschnitt | |
bis | 100 m3 | 700 cm2 |
bis | 200 m3 | 1000 cm2 |
über | 200 m3 | 2000 cm2 |