DGUV Information 201-054 - Dach-, Zimmer- und Holzbauarbeiten

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Abschnitt 5.4 - 5.4 Maßnahmen bei Gewitter

Bei Gewitter besteht die Gefährdung für im Freien arbeitende Beschäftigte durch:

  • direkten Blitzschlag,

  • Blitzüberschlag

    oder

  • Berührungsspannung (z. B. durch Anfassen des Blitzableiters oder eines Gerüstes).

Die Situation ist gefährlich, wenn dem Blitz innerhalb von 15 bis 20 Sekunden ein Donnerschlag folgt. Gefährdete Bereiche, wie z. B. das Dach oder das Gerüst, sollten dann schnellstens verlassen werden und erst wieder nach Beendigung des Gewitters betreten werden.