Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung
Beschriftung von Kunststoffen mit Lasern
(DGUV Information 213-729)
Information
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: Ausgabe März 2023
Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
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Vorbemerkungen | |
Allgemeines | 1 |
Anwendungsbereich und Hinweise | 2 |
Begriffsbestimmungen | 3 |
Arbeitsverfahren und Tätigkeiten | 4 |
Gefahrstoffexposition | 5 |
Gefahrstoffe | 5.1 |
Bewertung der Gefahrstoffexposition | 5.2 |
Schutzmaßnahmen | 6 |
Lüftungstechnische Maßnahmen | 6.1 |
Maßnahmen bei Wartungs- und Reinigungsarbeiten | 6.2 |
Literatur |
Vorbemerkungen
Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung werden von der antragstellenden Organisation erarbeitet in Zusammenarbeit mit
den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern (UVT) und dem
Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) gemeinsam mit der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
und gegebenenfalls weiteren Messstellen z. B. der Bundesländer.
Sie werden herausgegeben und in regelmäßigen Abständen überprüft durch das Sachgebiet "Gefahrstoffe", Fachbereich "Rohstoffe und chemische Industrie" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und in das Regelwerk unter der Bestellnummer DGUV Information 213-701 ff. aufgenommen. Darüber hinaus erfolgt eine Verbreitung über das Internet sowie branchenbezogen durch die einzelnen Unfallversicherungsträger.
Diese Empfehlungen der DGUV Information 213-729 wurden erstmals im Juni 2015 von der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) erstellt. Sie wurden im März 2023 überarbeitet und neu veröffentlicht. Sie werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Sollten Änderungen notwendig sein, werden diese veröffentlicht.