DGUV Information 208-046 - Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Zeitungszustellung

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Abschnitt 3.5 - 3.5 Verhaltensanforderungen während der Zustellung

Die Zustellerin oder der Zusteller kann durch eigenes Verhalten auch wesentlich zur Arbeitssicherheit beitragen. Deshalb ist es für die Zustellerin und den Zusteller unabdingbar, sich mit den möglichen Gefahren auf der Tour auseinanderzusetzen. Verhaltensregeln zu beachten, zur Verfügung gestellte Sicherheitsausrüstung zu benutzen und Mängel zu melden, sind Grundpflichten der Zustellerin und des Zustellers. Besonders sollten die folgenden Hinweise beachtet werden:

  • während des Gehens keine Sortierarbeiten verrichten

  • Blick auf den Weg richten

  • soweit möglich, Handlauf der Treppe nutzen

  • Stolperstellen, ungewohnte Hindernisse erkennen und sicher umgehen

  • zur Verfügung gestellte Sicherheitsmaterialien wie Schuhe, Jacken, Lampen, Reflektoren etc. benutzen

  • Straßen auf dem kürzesten Weg überqueren

  • Zebrastreifen benutzen und Ampeln beachten, um sicher die Straße zu überqueren

  • ist kein Fußweg vorhanden, linke Straßenseite benutzen

  • bei schlecht beleuchteten Hausfluren einen Moment warten, bis sich die Augen an die Dunkelheit gewöhnt haben.

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Abb. 4 Stirnlampe