DGUV Information 208-046 - Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Zeitungszustellung

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Abschnitt 3.11 - 3.11 Zustellung mit dem Pkw

Bei der Zustellung mit dem Pkw wird das Verhalten nach den Regeln des Straßenverkehrs vorausgesetzt. Die Zustellerin und der Zusteller muss deshalb im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein und das Auto der StVZO entsprechen. Dies sollte das Unternehmen regelmäßig überprüfen. Beim Beladen des Fahrzeugs ist darauf zu achten, dass ein Verrutschen der Ladung nicht möglich ist. Die Ladung ist entsprechend zu sichern. Ungesicherte Ladung gehört nicht auf den Beifahrersitz.

Wichtig ist, dass die Zustellerin oder der Zusteller umsichtig aussteigt, vorhandene Haltegriffe benutzt und nicht plötzlich auf die Fahrbahn herausspringt.

Hinweise für die Zustellerin oder den Zusteller

  • Von links: vorbeifahrende Kfz und Fahrradfahrer beachten

  • Von rechts: Fußgänger beachten; insbesondere im Bereich von Fahrradwegen mit vorbeifahrenden Fahrradfahrern rechnen

  • Auf glatte oder unebene Straßenoberflächen achten

  • Rückwärtsfahren vermeiden

  • Beim Abstellen den Pkw gegen Wegrollen sichern, stets Handbremse benutzen

  • Beladung immer vom Gehweg aus

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Abb. 12 Erste-Hilfe-Tasche