DGUV Information 208-046 - Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Zeitungszustellung

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Abschnitt 3.10 - 3.10 Zustellung mit dem Fahrrad

Das Fahrrad für die Zustellung muss in einem verkehrssicheren Zustand sein und den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung entsprechen.

Es muss vor dem Beladen anhand folgender Checkliste geprüft werden:

  • Greifen die Hand-, Feststell- und Rücktrittbremse?

  • Sind die Pedale rutschfest und unbeschädigt?

  • Sitzen die Lenkergriffe fest?

  • Sind das Vorder- und Hinterrad unbeschädigt?

  • Haben die Reifen genügend Luftdruck und ausreichend Profil?

  • Funktioniert der Fahrradständer?

  • Sind die Schutzbleche fest und schleifen nicht am Reifen?

  • Ist die Kette richtig gespannt?

  • Ist die Beleuchtung in Ordnung?

  • Sind die Front-, Rück- und Speichenstrahler funktionstüchtig?

  • Funktioniert die Klingel?

Die Zustellerin oder der Zusteller soll das Fahrrad auf die richtige Sattelhöhe einstellen. Die richtige Sattelhöhe ist eingestellt, wenn die Fußballen beider Füße bei gestreckten Beinen den Boden erreichen.

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Abb. 11 Fahrradhelm

Leuchten mit Standlichtfunktion sind besonders empfehlenswert, weil sie ohne Batterie oder Akku auskommen und bei Fahrtunterbrechung mehrere Minuten - bei Rückleuchten bis zu 30 Minuten - genauso hell leuchten wie während der Fahrt. Das Rad muss mit Speichenreflektoren ausgerüstet sein. Diese sollten regelmäßig gereinigt werden. Der Einsatz von Reifen mit reflektierenden Flanken hat sich bewährt. Die eingesetzten Packtaschen sollten zusätzlich mit reflektierenden Streifen ausgerüstet sein. Das Fahrrad muss für den Transport schwerer Lasten ausgelegt sein. Insbesondere muss der Gepäckträger entsprechend stabil gestaltet sein. Gegebenenfalls ist ein spezielles Lastfahrrad zum Einsatz von Packtaschen zu verwenden. Eine einseitige Lastverteilung am Fahrrad durch Packtaschen ist zu vermeiden. Da schwerbeladene Fahrräder leicht kippen, sollten geeignete Mittelständer verwendet werden, die auch das sichere Abstellen beladener Fahrräder ermöglichen. Helme als Kopfschutz mindern das Verletzungsrisiko und die Verletzungsschwere bei einem Unfall erheblich. Das Tragen eines Fahrradhelmes sollte für jeden Radfahrer selbstverständlich sein. Beim Kauf eines Helmes ist auf das Vorhandensein eines GS-Zeichen zu achten.