DGUV Information 208-046 - Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Zeitungszustellung

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Abschnitt 3.8 - 3.8 Gefahren durch Hunde

Nicht wenige Zeitungszustellerinnen oder Zusteller werden durch Hundebisse verletzt.

Wichtige Hinweise zum Verhalten sollten bereits bei der Einstellung anhand einer Unterweisung durch Unternehmerinnen oder Unternehmer oder Vorgesetzte gegeben werden. Bewährt hat sich das Anlegen einer Hundemerkkarte, auf der der Zustellerin oder dem Zusteller wichtige Informationen zu potentiell gefährlichen Hunden gegeben werden können. Diese muss rechtzeitig angelegt und auch gepflegt werden. Auch spezielle Verhaltenstrainings zum Erlernen des richtigen Umgangs mit Hunden sind erfolgversprechend. Die Hinweise, welche vor bissigen Hunden warnen, sind unbedingt zu beachten.

Folgende wichtige Verhaltensregeln sollten beim Umgang mit Hunden beachtet werden: Zeigen Sie niemals Angst, Furcht oder Misstrauen. Vermeiden Sie alles, was der Hund als Bedrohung oder Reiz auffassen könnte, Drohgebärden, Blickkontakt, deshalb dem Hund nicht in die Augen sehen; keine schnellen, überraschenden Bewegungen; nicht dem Standort des Hundes nähern und damit die Fluchtdistanz unterschreiten; nicht beim Fressen stören; nicht weglaufen; kein Spielzeug oder Futter wegnehmen.

Grundregel
Der Hund verfolgt alles, was sich bewegt. Bleiben Sie stehen, wenn ein Hund auf Sie zukommt, nehmen Sie nicht abwehrend die Arme hoch. Wehren Sie sich nicht, wenn der Hund Sie beschnuppern will. Vermeiden Sie generell schnelle, hastige Bewegungen.

Falls der Hund trotzdem angreift, sind folgende Dinge wichtig.

  • Ruhe bewahren

  • stehen bleiben

  • Laut "Aus" oder "Pfui" rufen

Eventuell geeignete Hundeabwehrmittel einsetzen, z. B. Abwehrspray. Das Abwehrmittel muss für den Notfall funktionstüchtig und griffbereit sein. Wenn die Zustellerin oder der Zusteller auf der Tour mit der Gefahr von Hundebissen zu rechnen hat, sind vom Unternehmen auch geeignete Hundeabwehrmittel zur Verfügung zu stellen.

Vorbeugenden Maßnahmen zur Vermeidung von Hundebissen
Folgende Fragen sind zu klären:
  • Ist eine Hundemerkkarte angelegt die regelmäßig aktualisiert wird?

  • Ist das Abwehrspray für den Notfall funktionsfähig und griffbereit?

  • Ist der Hausbriefkasten außerhalb des Grundstücks angebracht?

  • Ist die Wechselsprechanlage oder Klingel außerhalb des Grundstücks eine Hilfe?

  • Ist der Hund während der Zustellzeit angeleint oder weggesperrt?

Nach einem Hundebiss sind folgende Maßnahmen notwendig:
  • Verständigung der Hundehalterin oder des Hundehalters

  • Hundehalterin oder Hundehalter befragen, ob das Tier gegen Tollwut geimpft ist

  • Arzt aufsuchen

  • Unfallmeldung