DGUV Information 206-018 - Trauma - Psyche - Job Ein Leitfaden für Aufsichtspersonen

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Abschnitt 4.4 - 4.4. Dokumentation Ihrer Aktivitäten

Dokumentieren Sie in der Betriebsakte ihre Beratungsaktivitäten hinsichtlich:

  • der Ermittlung von Gefährdungen durch traumatische Ereignisse

  • der Grundlagen eines betriebsspezifischen Konzepts

  • der Inhalte eines Betreuungskonzepts

  • der konkreten Absprachen mit dem Unfallversicherungsträger

Hilfreich ist es, Ihre Rehabilitationsabteilung über die Inhalte der Konzepte der Betriebe zu informieren.