DGUV Information 206-018 - Trauma - Psyche - Job Ein Leitfaden für Aufsichtspersonen

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Anlage 1 - Risiko-Matrix

Wie stellen Sie fest, ob in einem von Ihnen betreuten Unternehmen Handlungsbedarf besteht?

Betrachten Sie dazu die Art der möglichen Ereignisse und schätzen Sie grob deren Häufigkeit sowie Folgenschwere ab.

  1. A.

    Art der möglichen Ereignisse

    In Ihre Betrachtung einbeziehen müssen Sie schwere Unfälle, Gewalt und tätliche Bedrohung sowie Suizide.

  2. B.

    Häufigkeit

    Eine grobe Einteilung, die Sie nutzen können, ist die folgende:

    seltenunter 1x in 5 Jahren
    mittel1x in 1-5 Jahren
    häufigüber 1x in einem Jahr
  3. C.

    Folgenschwere

    Beziehen Sie in Ihre Beurteilung die möglichen körperlichen und psychischen Gesundheitsstörungen bei direkt Betroffenen (z. B. Unfallopfer) sowie unmittelbaren Zeugen (z. B. Kollegen) und die Schäden für den Betrieb ein (z. B. Schaden durch Ausfall von Beschäftigten, Beschädigung von Betriebsanlagen, finanzieller Schaden durch Raub). Ordnen Sie Ihre persönliche Folgenabschätzung in die Kategorien "gering", "mittel" oder "hoch" ein.

    Zur Verknüpfung der Häufigkeit und der Folgenschwere für die betrachteten Ereignisse können Sie das nachstehende Raster nutzen. Die farblichen Felder zeigen Ihnen den jeweiligen Handlungsbedarf auf.

ccc_3461_11.jpg

Bedeutung der Farben:

ccc_3461_12.jpg=Risiko für seelische Verletzungen gering, aber nicht gleich Null. Es muss kein betriebsinternes Präventionssystem aufgebaut werden. Für den Fall der Fälle ist aber ein Kontakt zu externer Hilfe vorzuhalten.
ccc_3461_13.jpg=Risiko für seelische Verletzungen mittel. Grundlagen für die betriebsinterne Hilfe sollten vorhanden sein (z. B. Sensibilisierung der Führungskräfte, Information der Beschäftigten, ggf. betriebsinterne Erstbetreuerinnen und -betreuer). Ein Kontakt zu externer Hilfe ist vorzuhalten.
ccc_3461_14.jpg=Risiko für seelische Verletzungen hoch. Es sollte eine handlungsfähige Hilfestruktur ins Unternehmen integriert werden (betriebsinterne Erstbetreuerinnen und -betreuer, Präventionsmaßnahmen für Beschäftigte). Ein Kontakt zu externer Hilfe ist vorzuhalten.