DGUV Information 206-018 - Trauma - Psyche - Job Ein Leitfaden für Aufsichtspersonen

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Abschnitt 6.2 - 6.2 Fragen zu Berufen und Tätigkeiten

ccc_3461_01.jpgWas ist Rettung?
ccc_3461_03.jpgDie Versorgung von Menschen, die sich in einer psychischen Notsituation befinden, in der vitale, lebenswichtige, körperliche und psychische Funktionen teilweise oder ganz außer Kraft gesetzt sind oder drohen, außer Kraft gesetzt zu werden. Erstes Ziel ist die Rettung aus einer akuten, psychischen Gefahrensituation, von der für das Leben der Betroffenen eine subjektive erlebte Bedrohung ausgeht, sowie eine weitestgehende Verhinderung des Auftretens erneuter Bedrohungen.
ccc_3461_01.jpgPsychologische Erstbetreuung:
ccc_3461_03.jpgErstbetreuer und psychosoziale Fachkräfte (z. B. der Notfallseelsorge, der Notfallpsychologie) stehen Betroffenen unmittelbar am Schadensort bei.
ccc_3461_01.jpgPsychotherapeutische Notfallversorgung:
ccc_3461_03.jpgZeitnahe professionelle Behandlung z. B. durch niedergelassene psychologische oder ärztliche Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten (Psychotraumaambulanzen, stationäre Einrichtungen).
ccc_3461_01.jpgWas ist eine Arbeitsmedizinerin bzw. ein Arbeitsmediziner (Fachärztin oder Facharzt für Arbeitsmedizin)?
ccc_3461_03.jpgMediziner, die den ärztlichen Beruf ausüben und die eine in der Weiterbildungsordnung der zuständigen Landesärztekammer festgelegte, mehrjährige Weiterbildung im Fach Arbeitsmedizin nach einer Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben. Diese Mediziner dürfen die Gebietsbezeichnung "Fachärztin bzw. Facharzt für Arbeitsmedizin" führen.
ccc_3461_01.jpgWas ist eine Betriebsmedizinerin bzw. ein Betriebsmediziner?
ccc_3461_03.jpgMediziner, die den ärztlichen Beruf ausüben, eine Gebietsbezeichnung (Fachärztin oder Facharzt) außerhalb der Arbeitsmedizin besitzen und die eine in der Weiterbildungsordnung der zuständigen Landesärztekammer festgelegte, zweijährige Weiterbildung im Fach Arbeitsmedizin abgeschlossen haben. Sie dürfen die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" führen.
ccc_3461_01.jpgWas ist eine Betriebsärztin bzw. ein Betriebsarzt (Werksärztin bzw. Werksarzt)?
ccc_3461_03.jpgArbeits- oder Betriebsmediziner, die vom Unternehmen nach § 3 ASiG in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" für die arbeitsmedizinische Betreuung der Beschäftigten schriftlich bestellt sind.
ccc_3461_01.jpgWas ist eine Durchgangsärztin bzw. ein Durchgangsarzt (D-Ärztin bzw. D-Arzt)?
ccc_3461_03.jpgDurchgangsärzte werden von den Landesverbänden der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung bestellt. Es sind besonders qualifizierte und speziell ausgestattete Fachärztinnen und -ärzte für Chirurgie. Sie werden zur Steuerung und Überwachung der Heilverfahren nach Arbeitsunfällen von den Unfallversicherungsträgern eingesetzt.
ccc_3461_01.jpgWas ist eine Neurologin bzw. ein Neurologe?
ccc_3461_03.jpgNeurologen (Nervenärzte) sind Fachärzte, die oder der sich mit Erkrankungen des zentralen, peripheren und vegetativen Nervensystems mit nachweisbarer stofflicher Ursache (Entzündungen, Tumor, Stoffwechselkrankheiten ...) beschäftigten.
ccc_3461_01.jpgWas ist eine Psychiaterin bzw. ein Psychiater?
ccc_3461_03.jpgPsychiater sind Fachärzte für Erkrankungen der geistigen Funktionen und des Gefühlslebens. Die Psychiaterin bzw. Psychiater hat Medizin und die Psychologen Psychologie studiert. Psychiater dürfen, anders als Psychologen, Medikamente verschreiben.
ccc_3461_01.jpgWas ist eine Psychologin bzw. ein Psychologe?
ccc_3461_03.jpgEine Psychologin bzw. ein Psychologe ist jemand, die oder der ein Hochschulstudium im Fach Psychologie abgeschlossen hat. Die Wissenschaft der Psychologie befasst sich mit dem Seelischen des Menschen (z. B. Denken, Fühlen, Verhalten). Im Studienschwerpunkt Klinische Psychologie erwirbt die Psychologin oder der Psychologe umfassende Kenntnisse über die seelische Gesundheit und mögliche Störungen sowie die Grundlagen wissenschaftlicher Psychotherapie. Danach kann sich die Psychologin oder der Psychologe in einer mehrjährigen psychotherapeutischen Weiterbildung zur "psychologischen Psychotherapeutin" oder zum "psychologischen Psychotherapeuten" weiter qualifizieren und die kassenärztliche Zulassung erhalten.
ccc_3461_01.jpgWas ist eine Psychotherapeutin bzw. ein Psychotherapeut?
ccc_3461_03.jpgDie Bezeichnung "Psychotherapeutin" bzw. "Psychotherapeut" ist eine Zusatzbezeichnung für eine Ärztin oder einen Arzt bzw. eine Psychologin oder einen Psychologen, die sie oder er nach einer psychotherapeutischen Zusatzausbildung führen darf. Entsprechend gibt es psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie ärztliche Psychotherapeutinnen und -therapeuten. Eine Psychotherapeutin oder ein Psychotherapeut behandelt seelische Störungen und Leiden.
ccc_3461_01.jpgWas ist eine Sozialberaterin bzw. ein Sozialberater?
ccc_3461_03.jpgSozialberaterinnen oder -berater haben in der Regel ein Studium der Sozialpädagogik oder der Psychologie absolviert. Sie unterstützen und beraten bei psychosozialen Konflikten (z. B. schweren Erkrankungen, Familien- und Ehekrisen, Schulden usw.). Sie erschließen, vermitteln und organisieren die geeigneten inner- und außerbetrieblichen Hilfen, die zu einer bestmöglichen Problemlösung führen sollen. Sozialberatung ist eine freiwillige soziale Dienstleistung des Unternehmens. In der Regel sind Sozialberaterinnen und -berater bei größeren Unternehmen angestellt. Regional gibt es auch freie Anbieter, die sich an kleine und mittlere Unternehmen richten. Bewährt hat sich auch die regionale Kooperation zwischen größeren Unternehmen und ihren kleineren Nachbarn.