DGUV Information 203-080 - Montage und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen

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Abschnitt 5.4. - 5.4. Kurzzeitige Arbeiten, Wartung und Instandhaltung

5.4.1.
Prüfungen

Elektrische Prüfungen dürfen nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht von elektrotechnisch unterwiesenen Personen durchgeführt werden. Für die Messung müssen geeignete Messgeräte und entsprechendes Messzubehör verwendet werden (vergleiche Abschnitt 5.2.1.3 Tabelle 1).

WannWoWasWer
TäglichWechselrichterKontrolle der BetriebsanzeigeBetreiber
Betriebsdatenüberwachung (System)Kontrolle des Betriebszustandes per Fernüberwachung (Für den Brandschutz ist insbesondere auf Isolationsfehler zu achten.)Betreiber/Elektrofachkraft
Fehlermeldungen analysieren und geeignete Maßnahmen ergreifenElektrofachkraft
MonatlichGeneratorflächeSichtprüfung auf offensichtliche Mängel, wie z. B. herunterhängende Module, Modulklammern, Montagegestellteile oder PV-LeitungenBetreiber
Intervall von 4 JahrenGesamtanlageWiederholung der Messungen und Prüfungen nach DIN VDE 0105-100, DIN VDE 0100-600 bzw. DIN VDE 0126-23Elektrofachkraft
Tabelle 2: Prüfungen

5.4.2.
Reinigen, Schneeräumen

Die sachgerechte Reinigung von Anlagen erfordert Fachwissen und materielle Voraussetzungen. Im Vorfeld muss geklärt werden, ob die Anlage überhaupt betreten werden kann und welche Reinigungstechnikzur Anwendung kommen soll bzw. darf. Für die Arbeiten sollten bevorzugt Hubarbeitsbühnen eingesetzt werden. Ist der Einsatz nicht möglich und müssen Dachflächen betreten werden, besteht bei dieser Arbeit sehr hohe Absturz- und Durchsturzgefahr. Deshalb dürfen diese Tätigkeiten nur unter Beachtung der Schutzmaßnahmen gegen Absturz durchgeführt werden. Kommt PSAgA zur Anwendung, ist durch den Aufsichtsführenden ein ausreichend tragfähiger Anschlagpunkt zu benennen.

In der Regel fallen Reinigungsarbeiten nur für die Modulflächen an. Diese Arbeiten werden oft mit Wasser durchgeführt. Die Zellen sowie deren Verbindungen in den Modulen sind entsprechend den zu erwartenden Witterungsbedingungen geschützt. Die Modulherstellerweisen deshalb meist keine Schutzart hinsichtlich des Eindringens von Nässe aus. Letztendlich sind nur die Modulanschlusskästen, Steckverbinder und Verteilerkästen mit Schutzarten gegen Eindringen von Nässe gekennzeichnet. Modulanschlusskästen und Steckverbinder verfügen in der Regel über Schutzarten von IP X6 (Strahlwasser geschützt) und höher. Bei Verteilerkästen liegt überwiegend die Schutzart IP X5 (Spritzwasser geschützt) und höher vor. Werden Reinigungsarbeiten mit Wasser durchgeführt, so sind die Art und Weise der Tätigkeiten entsprechend der vorliegenden Schutzarten der Betriebsmittel anzupassen. Folgende Maßnahmen werden grundsätzlich empfohlen:

  • Herstellerangaben hinsichtlich der Reinigungsarbeiten beachten

  • elektrische Betriebsmittel möglichst nicht mit starkem Strahlwasser beaufschlagen, sondern nur Kehr- oder Wischtechniken anwenden

  • Steckverbinder und Verteilerkästen soweit möglich nicht mit Reinigungsflüssigkeit beaufschlagen

Müssen PV-Anlagen vom Schnee geräumt werden, dürfen diese Konstruktionen nur dann betreten werden, wenn sichergestellt ist, dass die Tragfähigkeit der gesamten baulichen Anlage gewährleistet ist. Bei der Schneeräumung besteht die besondere Gefahr des Durchsturzes, da nicht durchtrittsichere Bereiche, wie z. B. Oberlichter oder Faserzementplatten, nur schwer erkannt werden können, wenn sie schneebedeckt sind.

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Abb. 28 Reinigung einer PV-Anlage von einer Hubarbeitsbühne aus

5.4.3.
Modulaustausch

Der Modultausch an einer bestehenden PV-Anlage aufgrund einer Beschädigung oder eines Defektes erfordert eine planmäßige Vorgehensweise nach einer tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung (siehe Anhang), die eine vorhandene Gefährdungsbeurteilung ergänzt. Hierzu ist es notwendig, dass

  • am Objekt nach Inaugenscheinnahme der mögliche Zugangsweg festgelegt wird, eventuell wird eine Demontage von Modulen für den Zugangsweg notwendig,

  • der Arbeitsablauf festgelegt und die notwendigen Hilfsmittel, wie z. B. fahrbares Gerüst oder Montagebrücken bestimmt werden,

  • festgelegt wird, wie das Modul oder die Module auf die Montagestelle gelangen,

  • bestimmt wird, wo und wie sich der Mitarbeiter bei der Montage sichert, falls PSAgA zum Einsatz kommt,

  • der Arbeitsablauf für den Austausch festgelegt wird und eine Anweisung hierfür erfolgt und

  • eine objekt- und tätigkeitsbezogene Unterweisung des/der Mitarbeiter erfolgt.

Der Transport der Module über eine Leiter scheidet wegen des Gewichts, der Abmessungen und der Montagehöhe meist aus.

Der Einsatz eines Gerüstes, Mobilkrans, Schrägaufzugs oder der Innentransport ist zu prüfen.

Die Anlage ist für die Dauer des Modultausches frei zu schalten.

5.4.4.
Grünpflege in Freiflächenanlagen

Bei Mäharbeiten ist darauf zu achten, dass durch Mähgeräte oder -fahrzeuge elektrische Anlagenteile nicht beschädigt bzw. durch diese Arbeiten keine elektrischen Gefährdungen verursacht werden. Dies erfordert die Unterweisung der Mitarbeiter und den Einsatz von geeigneten Geräten und Maschinen sowie erforderlichenfalls technischen Schutzeinrichtungen.

Werden zur Grünpflege Tiere eingesetzt, so sind die Betriebsmittel wie z. B. Anschlussleitungen und Verteilerkästen gegen die zu erwartenden möglichen Beschädigungen zu schützen.