Abschnitt 4.3 - 4.3 Theoretische Kenntnisse
Die Ausbildenden müssen über umfangreiche theoretische Kenntnisse verfügen, u. a.:
Grundkenntnisse im Arbeitsschutz,
über das Vorschriften- und Regelwerk, insbesondere die DGUV Regeln 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz" und 112-199 "Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzausrüstungen",
die Einzelkomponenten der PSAgA und RA wie Anschlageinrichtungen, Auffang- und Rettungsgurte (hier vor allem die unterschiedlichen Funktionen der Ösen), Verbindungsmittel, Verbindungselemente, Falldämpfer, Höhensicherungsgeräte, mitlaufende Auffanggeräte, Steigschutzeinrichtungen, Abseilgeräte, Rettungshubgeräte,
über den Aufbau der einzelnen Systeme,
zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, insbesondere der spezifischen Einsatzbedingungen mit konkreter Auswahl der Anschlagmöglichkeiten, des Auffangsystems und der Rettungsmaßnahmen,
zu den Rettungsmethoden, insbesondere zur Vermeidung eines Hängetraumas,
zur Auswahl der geeigneten unabhängigen zweiten Sicherung,
zur Lagerung, Aufbewahrung und Gebrauchsdauer der Ausrüstung,
zum Erkennen von Schäden, sinnvoll wäre eine Ausbildung nach DGUV Grundsatz 312-906 "Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz".