DGUV Grundsatz 312-001 - Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen

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Anhang 2 - Checkliste für die Unterweisungsinhalte
Beispiel 6: Reinigungsarbeiten an Fenstern

Situationsbeschreibung

Anschlageinrichtung: Ringöse, bauseits vorhanden

Ausgewählte PSA:

Auffanggurt, Seil mit Bandfalldämpfer (BFD) verwendet als Auffangsystem

Anzahl der Versicherten: 3

Ort der Unterweisung: vor Ort

1.
Allgemeine Grundlagen des Arbeitsschutzes

Den Teilnehmenden sind folgende grundlegende Kenntnisse zur Unfallverhütung zu vermitteln:

  • Grundsätze der Unfallverhütung:

    • Verantwortung im Arbeitsschutz (Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer, Haftung, Verantwortung),

    • TOP-Prinzip (technisch, organisatorisch, persönlich).

  • Verwendete Unterlagen:

    • DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention",

    • DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz",

    • DGUV Regel 112-199 "Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzausrüstungen",

    • Betriebsanweisung zur Benutzung der PSAgA/RA,

    • Gebrauchsanleitungen der einzelnen Ausrüstungsbestandteile.

2.
Allgemeine Grundlagen zur PSAgA und RA

Für das Verständnis der Benutzung und der möglichen Gefährdungen sind folgende Inhalte zu vermitteln bzw. zu üben:

  • Auswahl der richtigen PSAgA/RA auf Basis der Gefährdungsbeurteilung,

  • Kennzeichnung,

  • Gebrauchsdauer,

  • Pflege, Wartung und Lagerung,

  • bestimmungsgemäße Verwendung,

  • Sicht- und Funktionsprüfung, Erkennen von Mängeln (Schäden, Ablegereife),

  • wiederkehrende Prüfung,

  • auftretende Kräfte und Energien,

  • Rettungskonzept.

3.
Bauarten und praktische Anwendung der PSAgA/RA

Es sind Kenntnisse und Fähigkeiten für die sichere Benutzung zu vermitteln über:

  • Auffangsystem, Rettungssystem,

  • Anlegen und Benutzen eines Auffanggurtes,

  • Verbindungselemente,

  • Verbindungsmittel,

  • Falldämpfer,

  • zweite unabhängige Sicherung bei den Übungen,

  • Beurteilung und Verwendung von Anschlagpunkten,

  • Abseilgerät mit Hubeinrichtung und Seilklemme,

  • Sicht- und Funktionsprüfung.

4.
Rettung

Übungen zur Rettung beinhalten:

  • Rettungsverfahren,

  • Sicht- und Funktionskontrolle der RA,

  • Anschlagen der Rettungsausrüstung (Auswahl und Lage der Anschlagpunkte),

  • zweite unabhängige Sicherung bei der Übung,

  • Verbinden der Seilklemme der RA mit dem Verbindungsmittel des Auffangsystems,

  • Anheben der Person mittels Hubeinrichtung des Abseilgerätes,

  • Lösen des Karabinerhakens des Auffangsystems vom Anschlagpunkt,

  • Abseilvorgang,

  • Annahme der Person durch zweiten Retter.

5.
Erste Hilfe

Als besondere Maßnahmen der Ersten Hilfe sind zu vermitteln bzw. zu üben:

  • Gefahren durch Hängetrauma,

  • abweichende Schocklagerung.

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