DGUV Grundsatz 312-001 - Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen

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Anhang 2 - Checkliste für die Unterweisungsinhalte
Beispiel 4: Benutzen einer Steigschutzeinrichtung inkl. Rettung

Situationsbeschreibung

Aufstieg über Steigschutzeinrichtungen an Gebäuden und Anlagen.

Benutzte PSAgA und RA:

Auffanggurt, mitlaufende Auffanggeräte, Halteseil mit Längeneinstellvorrichtung zum Positionieren, Rettungsausrüstungen.

Anzahl der Versicherten: 2

Ort der Unterweisung: vor Ort - Grundlagenausbildung und Rettungsübung; eventuell externe Ausbildungsstätte.

1.
Allgemeine Grundlagen des Arbeitsschutzes

Den Teilnehmenden sind folgende grundlegende Kenntnisse zur Unfallverhütung zu vermitteln:

  • Grundsätze der Unfallverhütung:

    • Verantwortung im Arbeitsschutz (Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer, Haftung, Verantwortung),

    • TOP-Prinzip (technisch, organisatorisch, persönlich).

  • Verwendete Unterlagen:

    • DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention",

    • DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz",

    • DGUV Regel 112-199 "Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzausrüstungen",

    • Betriebsanweisung zur Benutzung der PSAgA/RA,

    • Gebrauchsanleitungen der einzelnen Ausrüstungsbestandteile.

2.
Allgemeine Grundlagen zur PSAgA und RA

Für das Verständnis der Benutzung und der möglichen Gefährdungen sind folgende Inhalte zu vermitteln bzw. zu üben:

  • Auswahl der richtigen PSAgA/RA auf Basis der Gefährdungsbeurteilung,

  • Gebrauchsanleitung der Ausrüstungen,

  • Kennzeichnung,

  • Gebrauchsdauer,

  • Pflege, Wartung und Lagerung,

  • bestimmungsgemäße Verwendung,

  • Sicht- und Funktionsprüfung, Erkennen von Mängeln (Schäden, Ablegereife),

  • Kombination mit anderer PSA (Wechselwirkungen beachten, z. B. PSAgA und Kopfschutz),

  • wiederkehrende Prüfung,

  • auftretende Kräfte und Energien,

  • Gefahren durch äußere Einflüsse (z. B. Witterung),

  • Rettungskonzept,

  • Betriebsanweisung zur Benutzung der PSAgA/RA,

  • Systemkompatibilität.

3.
Bauarten und praktische Anwendung der PSAgA/RA

Es sind Kenntnisse und Fähigkeiten für die sichere Benutzung zu vermitteln über:

  • Systeme (Auffangsystem, Positionierungssystem, Rettungssystem),

  • Anlegen und Benutzen eines Auffanggurtes,

  • Verbindungselemente,

  • Benutzung des mitlaufenden Auffanggerätes,

  • richtiges Steigen im Steigschutz,

  • Sicht- und Funktionsprüfung.

4.
Rettung

Übungen zur Rettung beinhalten:

  • Rettungsverfahren,

  • Sicht- und Funktionskontrolle der RA,

  • Anschlagen der Rettungsausrüstung (Auswahl und Lage der Anschlagpunkte),

  • richtiges Steigen im Steigschutz,

  • Positionieren mittels Halteseil,

  • lückenlose Sicherung,

  • zweite unabhängige Sicherung bei der Übung,

  • Rettungsvorgang

    • Übersteigen des Verletzten,

  • Schaffung einer Anschlagmöglichkeit

    • Einhängen des Gerätes,

    • Sichern des Gerätes,

    • Hubvorgang und Entlasten des Läufers,

    • Aushängen des Gerätes,

    • Ablassen,

  • Schulterrettung.

5.
Erste Hilfe

Als besondere Maßnahmen der Ersten Hilfe sind zu vermitteln bzw. zu üben:

  • Gefahren durch Hängetrauma,

  • abweichende Schocklagerung.