DGUV Grundsatz 312-001 - Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen

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Anhang 1 - Ausbildungsinhalte

1.
Allgemeine Grundlagen des Arbeitsschutzes

Den Teilnehmenden sind folgende grundlegende Kenntnisse zur Unfallverhütung zu vermitteln:

  • Grundsätze der Unfallverhütung:

    • Verantwortung im Arbeitsschutz (Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer, Haftung, Verantwortung),

    • TOP-Prinzip (technisch, organisatorisch, persönlich).

  • Verwendete Unterlagen:

    • DGUVVorschrift 1 "Grundsätze der Prävention",

    • DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz",

    • DGUV Regel 112-199 "Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen".

2.
Allgemeine Grundlagen zur PSAgA und RA

Für das Verständnis der Benutzung und der möglichen Gefährdungen sind folgende Inhalte zu vermitteln bzw. zu üben:

  • Auswahl der richtigen PSAgA/RA auf Basis der Gefährdungsbeurteilung,

  • Systemkompatibilität,

  • Gebrauchsanleitung der PSAgA/RA,

  • Kennzeichnung,

  • Gebrauchsdauer,

  • Pflege, Wartung, Lagerung,

  • bestimmungsgemäße Verwendung,

  • Kombination mit anderer PSA (Wechselwirkungen beachten, z. B. PSAgA und Atemschutz),

  • zusätzliche Ausrüstung,

  • Sicht- und Funktionsprüfung, Erkennen von Mängeln (Schäden, Ablegereife),

  • wiederkehrende Prüfung,

  • auftretende Kräfte und Energien,

  • Anschlageinrichtungen, Anschlagmöglichkeiten,

  • Gefahren durch äußere Einflüsse (z. B. Witterung, Freileitungen, Kranbewegungen, Schüttgüter in Silos, Chemikalien, Wasser),

  • Verweis auf spezifische Schutzmaßnahmen (z. B. Befahren von Behältern, Hygiene),

  • Betriebsanweisung,

  • Rettungskonzept.

3.
Bauarten und praktische Anwendung der PSAgA/RA

Es sind Kenntnisse und Fähigkeiten für die sichere Benutzung zu vermitteln über:

  • Systeme (Auffang-, Rückhalte-, Positionierungssysteme),

  • Anlegen und Benutzen eines Auffanggurtes,

  • Verbindungselemente,

  • Verbindungsmittel,

  • Falldämpfer,

  • Höhensicherungsgeräte,

  • mitlaufendes Auffanggerät einschließlich beweglicher Führung,

  • mitlaufendes Auffanggerät einschließlich fester Führung,

  • Rettungsgurte, Rettungsschlaufen,

  • zweite unabhängige Sicherung bei den Übungen,

  • Beurteilung und Verwendung von Anschlagpunkten,

  • Beurteilung der Tragfähigkeit des Bauwerkes/Untergrundes für temporär verwendete Anschlagmöglichkeiten,

  • Anschlagtechnik (Reduktionsfaktoren der Festigkeit durch Kanten, Knoten und Winkel von Schlingen und Seilen),

  • Teleskopstangen,

  • Sicht- und Funktionsprüfung,

  • Sturzraumbeurteilung (Sturzstrecke, Sicherheitsabstände).

4.
Rettung

Übungen zur Rettung beinhalten:

  • Rettungsverfahren:

    • Rettung nach oben oder nach unten,

    • Rettung aktiv oder passiv,

  • Anschlagen der Rettungsausrüstung (Auswahl und Lage der Anschlagpunkte),

  • Entlastungsverfahren,

  • Sicht- und Funktionskontrolle der RA.

5.
Erste Hilfe

Als Maßnahmen der Ersten Hilfe sind zu vermitteln bzw. zu üben:

  • besondere Gefahren durch Hängetrauma,

  • abweichende Schocklagerung,

  • besondere Gefahren unter veränderten atmosphärischen Bedingungen.