Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung
Mehlstaub in Backbetrieben
(DGUV Information 213-705)
Information
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: Ausgabe März 2023
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Aktualisierungen zur Vorgängerversion von 2015:
Redaktionelle und strukturelle (z. B. Kapitelnummerierung) Aktualisierung.
Integration der Auswertungsergebnisse aktueller Expositionsdaten (Kapitel 5)
Nach der Muster-Betriebsanweisung im Anhang 2 soll bei erhöhtem Staubaufkommen eine FFP2-Maske getragen werden (bisher FFP1).
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Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
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Vorbemerkung | |
Allgemeines | 1 |
Anwendungsbereich und Hinweise | 2 |
Begriffsbestimmungen | 3 |
Arbeitsverfahren und Tätigkeiten | 4 |
Gefahrstoff-Expositionen | 5 |
Gefahrstoffe | 5.1 |
Arbeitsbereiche und Messstellen | 5.2 |
Bewertung der Gefahrstoffexposition | 5.3 |
Schutzmaßnahmen und Wirksamkeitsprüfung | 6 |
Mehllagerung, Mehlaufbereitung, Mehleingabe | 6.1 |
Silobefüllung | 6.2 |
Mehlentnahme aus dem Silo | 6.3 |
Mehlentnahme aus Säcken | 6.4 |
Mehlentnahme aus der Silowaage | 6.5 |
Teigherstellung | 6.6 |
Teigaufbereitung | 6.7 |
Gärgutträger | 6.8 |
Empfehlungen zur Vermeidung sonstiger Gefährdungen | 6.9 |
Unterweisung | 6.10 |
Beispiele für Betriebsanweisungen | Anhang 1 |
Literaturverzeichnis |
Vorbemerkung
Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung werden von der antragstellenden Organisation erarbeitet in Zusammenarbeit mit
den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern (UVT) und dem
Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) gemeinsam mit der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
und gegebenenfalls weiteren Messstellen z. B. der Bundesländer.
Sie werden herausgegeben und in regelmäßigen Abständen überprüft durch das Sachgebiet "Gefahrstoffe", Fachbereich "Rohstoffe und chemische Industrie" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und in das Regelwerk unter der Bestellnummer DGUV Information 213-701 ff. aufgenommen. Darüber hinaus erfolgt eine Verbreitung über das Internet sowie branchenbezogen durch die einzelnen Unfallversicherungsträger.
Diese Empfehlungen der DGUV Information 213-705 wurden erstmals im Juni 2015 in Zusammenarbeit mit
der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), Mannheim
und dem Landesgewerbearzt des Saarlandes
erarbeitet.
Sie wurde 2022 überarbeitet. EGU werden im Abstand von fünf Jahren durch die Projektgruppe "EGU", Sachgebiet "Gefahrstoffe" überprüft. Sollten Änderungen notwendig werden, werden diese veröffentlicht.
Diese DGUV Information enthält Hinweise zur Exposition durch Mehlstaub in Backbetrieben.