DGUV Information 214-085 - Anforderungen des Arbeitsschutzes an Lokomotiven Zusammenstellung der sich aus Rechtsvorschriften und Regelwerken ergebenden Arbeitsschutzanforderungen sowie bewährte Lösungen und praxisgerechte Lösungsansätze

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Abschnitt 4.2 DGUV - 4.2 Erarbeiten des Pflichtenheftes

Der Hersteller dokumentiert im Pflichtenheft, wie er die im Lastenheft des Auftraggebers beschriebenen Anforderungen, also auch die Arbeitsschutzanforderungen, beim geplanten Eisenbahnfahrzeug umsetzen wird. Es liegt in der Verantwortung des Herstellers, dass dabei alle einschlägigen Vorschriften und Regeln beachtet werden. Als Arbeitshilfe steht ihm dazu bezüglich der Arbeitsschutzanforderungen der Anhang 3 zur Verfügung. Bereits in dieser Phase muss festgelegt und dokumentiert werden:

  • Welche Einsatzbedingungen und Einsatzgrenzen werden bei der Gestaltung des geplanten Eisenbahnfahrzeugs zu Grunde gelegt?

  • Welche nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Verwendung wird bei der Entwicklung des neuen Eisenbahnfahrzeugs berücksichtigt?

Dies muss später in die Bedienungsanleitung des Herstellers eingehen. Nachdem das Pflichtenheft fertig gestellt ist, führt der Hersteller eine ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung für das geplante Eisenbahnfahrzeug durch. Dabei sind insbesondere die folgenden zwei Fragen zu klären und ggf. mit dem Betreiber abzustimmen:

  • Werden mit der Umsetzung der Arbeitsschutzanforderungen die vorhandenen Risiken hinreichend minimiert?

  • Ergeben sich aus den geplanten Lösungen neue Gefährdungen?