DGUV Information 214-085 - Anforderungen des Arbeitsschutzes an Lokomotiven Zusammenstellung der sich aus Rechtsvorschriften und Regelwerken ergebenden Arbeitsschutzanforderungen sowie bewährte Lösungen und praxisgerechte Lösungsansätze

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Abschnitt 3 - 3 Grundsätze für die Integration der Sicherheit

  1. 1.

    Bei der Wahl der angemessenen Lösung ist folgende Rangfolge zu beachten:

    • Beseitigung oder Minimierung der Gefahren;

    • Ergreifen von Schutzmaßnahmen gegen nicht zu beseitigende Gefahren;

    • Unterrichtung der Benutzer über die Restgefahren;

    • Hinweis auf eine eventuell erforderliche Ausbildung und persönliche Schutzausrüstung.

  2. 2.

    Bei der Entwicklung und dem Bau des Eisenbahnfahrzeugs sowie bei der Ausarbeitung der Betriebsanleitung muss der Hersteller die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Verwendung des Eisenbahnfahrzeugs bzw. dessen Teile betrachten.

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