DGUV Information 214-085 - Anforderungen des Arbeitsschutzes an Lokomotiven Zusammenstellung der sich aus Rechtsvorschriften und Regelwerken ergebenden Arbeitsschutzanforderungen sowie bewährte Lösungen und praxisgerechte Lösungsansätze

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Anhang 2 - Checkliste "Berücksichtigung des Arbeitschutzes bei der Beschaffung neuer Lokomotiven"

Erarbeiten des Lastenheftes
Die nachstehenden Anforderungen können den betrieblichen, kommerziellen und
technischen Teil betreffen.
Ja
Festlegung der Einsatzbedingungen und Einsatzgrenzen
Sind die Einsatzbedingungen und Einsatzgrenzen, der nach vernünftigem Ermessen zu erwartenden Verwendung, definiert?
Notiz:
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Sind die unterschiedlichen Bedienmöglichkeiten einschließlich notwendiger Eingriffe bei Fehlfunktionen festgelegt?
Notiz:
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Sind die Anforderungen an den Benutzer im Hinblick auf Ausbildung, Erfahrungen und Fähigkeiten festgelegt?
Notiz:
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Sind die Lebensdauer und die Wartungsintervalle festgelegt?
Notiz:
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Sind weitere Einsatzgrenzen festzulegen (z. B. Eigenschaften der zu verarbeitenden Materialien, Anforderungen aus der Infrastruktur, insbesondere bezüglich der Abstellanlagen sowie der Instandhaltungsanlagen)?
Notiz:
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Erstellen der Tätigkeitsbeschreibungen
Wurden Tätigkeitsbeschreibungen für alle geplanten Tätigkeiten, die Beschäftigte mit dem Eisenbahnfahrzeug ausführen sollen, erstellt?
Notiz:
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Vorermittlungen an ähnlichen Eisenbahnfahrzeugen
Liegen Erfahrungen mit ähnlichen Eisenbahnfahrzeugen unter vergleichbaren Einsatzbedingungen und Einsatzgrenzen vor?
Notiz:
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Wurde die in der Praxis vorherrschende Ausführung der Arbeitsaufgaben an ähnlichen Eisenbahnfahrzeugen ermittelt?
Notiz:
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Wurden die im Rahmen des üblichen Gebrauchs nicht bestimmungsgemäßen Verwendungen bei der Arbeitsausführung mit ähnlichen Eisenbahnfahrzeugen erfasst?
Notiz:
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Wurden vorhandene Kenntnisse von
  • Unfällen,

  • gefährlichen Ereignissen,

  • Fehlfunktionen,

  • arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und

  • nicht ergonomisch gestalteten Arbeitsplätzen

mit ähnlichen Eisenbahnfahrzeugen gesammelt und ausgewertet?
Notiz:
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Stehen tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilungen für die Arbeitsabläufe mit ähnlichen Eisenbahnfahrzeugen zur Verfügung?
Notiz:
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Gefährdungsbeurteilung für geplante Eisenbahnfahrzeuge durch den Betreiber
Wurden bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung die Erfahrungen aus den Vorermittlungen an ähnlichen Eisenbahnfahrzeugen berücksichtigt?
Notiz:
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Wurden alle Gefährdungsfaktoren, die sich aus den Einsatzfeldern des Eisenbahnfahrzeugs ergeben, berücksichtigt (z. B. Einsatz von Eisenbahnfahrzeugen im Rangierdienst)?
Notiz:
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Wurden neben dem Regelbetrieb auch die Tätigkeiten bei Inbetriebnahme/Außerbetriebnahme berücksichtigt?
Notiz:
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Wurden alle Betriebsarten des Regelbetriebes einschließlich Fehlfunktionen und der Instandhaltung betrachtet?
Notiz:
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Erarbeiten des Pflichtenheftesja
Überprüfung der Einsatzbedingungen und Einsatzgrenzen
Sind die im Lastenheft festgelegten Einsatzbedingungen und Einsatzgrenzen ausreichend genau definiert?
Notiz:
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Sind die im Lastenheft festgelegten Einsatzbedingungen und Einsatzgrenzen mit dem geplanten Eisenbahnfahrzeug realisierbar?
Notiz:
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Kann das Eisenbahnfahrzeug für die vom Auftraggeber mitgeteilten nach vernünftigem Ermessen zu erwartenden Verwendungen konstruktiv sicher gestaltet werden?
Notiz:
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Sind durch die geplanten Lösungen neue vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendungen auszuschließen?
Notiz:
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Weiterentwickeln der Gefährdungsbeurteilung für das geplante Eisenbahnfahrzeug durch den Hersteller
Wurden alle geplanten Tätigkeiten berücksichtigt?
Notiz:
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Können die für die einzelnen Gefährdungen ermittelten Risiken beseitigt oder ausreichend minimiert werden?
Notiz:
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Ergeben sich aus den geplanten Lösungen neue Gefährdungen?
Notiz:
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Werden mit den geplanten Lösungen die Arbeitsschutzanforderungen hinreichend umgesetzt?
Notiz:
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Entwickeln und Herstellenja
Wurden alle geplanten Einsatzbedingungen und Einsatzgrenzen inklusive der Instandhaltung sowie die Bedienmöglichkeiten und die Eingriffe bei Fehlfunktionen berücksichtigt?
Notiz:
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Ist das Eisenbahnfahrzeug so gestaltet, dass die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten den ergonomischen Anforderungen genügen, z. B. hinsichtlich des Bewegungsraumes?
Notiz:
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Wurden durch die Anwendung angemessener Sicherheitsmaßnahmen die Gefährdungen beseitigt oder die ermittelten Risiken soweit vermindert, wie dies praktisch umsetzbar ist?
Notiz:
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Ist sichergestellt, dass die durchgeführten Maßnahmen keine neuen Gefährdungen schaffen?
Notiz:
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Sind die durchgeführten Sicherheitsmaßnahmen miteinander vereinbar?
Notiz:
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Werden die ermittelten Restrisiken in der Bedienungsanleitung dokumentiert und organisatorische und/oder verhaltensbezogene Maßnahmen vorgeschlagen (z. B. persönliche Schutzausrüstung, Schulungen etc.) ?
Notiz:
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Wird die Bedienungsanleitung im Entwicklungsprozess ständig fortgeschrieben?
Notiz:
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Ist sichergestellt, dass die Sicherheitsmaßnahmen die Arbeitsbedingungen und die Benutzerfreundlichkeit nicht verschlechtern?
Notiz:
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Wurde die Infrastruktur des Betreibers, insbesondere bezüglich der vorhandenen Werkstattausrüstung für die Instandhaltung und der zu überwindenden Höhenunterschiede beim Auf- und Absteigen ausreichend berücksichtigt?
Notiz:
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Weiterentwickeln der Gefährdungsbeurteilung für das geplante Eisenbahnfahrzeug durch den Hersteller
Wurden die Wirksamkeit der Sicherheitsmaßnahmen und die Benutzerfreundlichkeit unter praxisähnlichen Bedingungen getestet?
Notiz:
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Ist die Bedienungsanleitung vollständig und verständlich sowie in der Sprache der Benutzer verfasst?
Notiz:
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Wurden die zukünftigen Benutzer bei der Gefährdungsbeurteilung beteiligt?
Notiz:
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Einsatz des Eisenbahnfahrzeugs im Regelbetriebja
Überprüfung der Einsatzbedingungen und Einsatzgrenzen
Stimmen die Einsatzbedingungen und Einsatzgrenzen mit den geplanten überein?
Notiz:
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Weiterentwickeln der Gefährdungsbeurteilung für das neue Eisenbahnfahrzeug durch den Betreiber
Ist sichergestellt, dass sich aus den tatsächlichen Einsatzbedingungen keine neuen Gefährdungen ergeben?
Notiz:
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Sind zusätzliche Gefährdungen aus den örtlichen Verhältnissen, z. B. in den Abstell- und Instandhaltungsanlagen, ausgeschlossen?
Notiz:
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Wenn doch zusätzliche Gefährdungen vorhanden sind, reichen dann die Sicherheitsmaßnahmen am neuen Eisenbahnfahrzeug aus um die Risiken zu beseitigen oder ausreichend zu vermindern?
Notiz:
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Reichen die in der Bedienungsanleitung aufgeführten organisatorischen und verhaltensbezogenen Maßnahmen aus, um die unvermeidbaren Restrisiken zu minimieren?
Notiz:
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Werden die organisatorischen und verhaltensbezogenen Maßnahmen im betrieblichen Regelwerk dokumentiert?
Notiz:
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Werden Abläufe geschaffen, um die organisatorischen und verhaltensbezogenen Maßnahmen aus dem betrieblichen Regelwerk umzusetzen, z. B. Schulungsprogramme, Unterweisungsmanagement?
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Präventives Sammeln von Daten
Werden die Informationen über positive Erfahrungen mit dem neuen Eisenbahnfahrzeug gesammelt und für Folgeserien berücksichtigt, z. B. gute Arbeitsschutzlösungen, ergonomisch gestaltete Arbeitsplätze?
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Werden Informationen über
  • Unfälle,

  • gefährliche Ereignisse,

  • arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren und

  • ergonomische Zwänge

im Regelbetrieb des neuen Eisenbahnfahrzeugs erfasst, ausgewertet und mit dem Hersteller besprochen?
Notiz:
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