DGUV Information 209-083 - Silos für das Lagern von Holzstaub und -spänen - Bauliche Gestaltung, Betrieb

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Abschnitt 6.2 - 6.2 Austragung/Entleerung

Die reguläre Austragung der Späne aus dem Silo darf grundsätzlich nur mit mechanischen Austrageinrichtungen erfolgen.

Die Austrageinrichtungen sollten grundsätzlich so gestaltet werden, dass der gesamte Siloquerschnitt erfasst wird. Damit können "tote" Ecken vermieden werden, in denen sich "Widerlager" für Späne-Brücken bilden können. Außerdem wird durch diese Ecken das nutzbare Silovolumen um bis zu 20% verringert, weil sich das gelagerte Material nicht vollständig austragen lässt.

Der angestrebte Massenfluss der Späne und gleichmäßige Austrag wird bei dieser Vorgehensweise begünstigt.

Qualitätsmerkmale einer leistungsfähigen Austragung für Silos für Holzstaub und -späne:

  • Die Austragschnecke sollte möglichst bündig mit der Silowand geführt werden. Der Abstand zwischen Schnecke und Silowand sollte dabei möglichst geringer als 5 cm sein.

  • Die Schnecke sollte aus hochwertigem Stahl (min. E 295) bestehen.

  • Die Spitzen an der Schneckenwendel müssen scharf sein; dies ist umso wichtiger, je verfestigter das Schüttgut ist. Erreicht werden kann dies durch eine Widia-Bestückung der Spitzen.

  • Zur Erleichterung erforderlicher Wartungsarbeiten ist zu empfehlen, die Austrag-"Maschine" mit einer Zentralschmierung auszustatten. Generell sollte die Konstruktion wartungsfreundlich sein.

  • Die Kegelräder für den Antrieb der Schnecken müssen aus speziell gehärtetem Stahl bestehen.

  • Die Austraggeschwindigkeit sollte variabel sein (Frequenzumformer erforderlich); der Vorschubantrieb sollte über eine Maximum-Abschaltung gegen Überlastung gesichert sein.

  • Da in Silos für Holzstaub und -späne grundsätzlich mit dem Vorhandensein explosionsfähiger Atmosphäre zu rechnen ist (Zone 20 bzw. Zone 21), sollte zur Vermeidung von Zündquellen die Umfangsgeschwindigkeit der Wendel auf max. 1 m/s begrenzt werden. Elektrische Komponenten der Austragung müssen, wenn sich der Einbauort im Bereich einer Zone befindet, explosionsgeschützt ausgeführt werden.

  • Für die Entleerung im Notfall sollten mindestens 2 Ausfallstutzen vorhanden sein (vgl. Abschnitt 7)

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Abb. 6.7 und 6.8 Geeignete Austrageinrichtungen für verschiedene Silogrundrisse
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Abb. 6.9 Horizontale Austragsschnecke im Bodenbereich
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Abb. 6.10 Konstruktionsmerkmale einer Austragschnecke

6.2.1 Beispiele für verschiedene Austragsysteme

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Abb. 6.11 Horizontalschnecken für alle Silogrößen und Materialzusammensetzungen geeignet
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Abb. 6.12 Pendelschnecken *)

Nur bei rieselfähigem, trockenem Material mit geringer Füllhöhe. Pendelschnecken stellen sich senkrecht und tragen seitlich nichts mehr aus (Gefahr der Schachtbildung).

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Abb. 6.13 Schubbodenaustragung

Für rechteckige Silos bis max. 12 m Höhe. Bei nassem Material sind bis max. 5 m Füllhöhe keine Probleme zu erwarten.

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Abb. 6.14 Raumaustragung **)

Empfehlenswert nur für Vorratsbehälter und Silos bis max. 3 m × 3 m Querschnitt und max. 3 m Füllhöhe. Nur für trockenes Material geeignet.

Anmerkungen:

Pendelschnecken sind als Austragung generell nicht empfehlenswert, da sie erfahrungsgemäß störanfällig sind und Einbauten im Siloinneren erfordern. Wenn sie trotzdem eingesetzt werden sollen, dann nur unter folgenden Randbedingungen:

  • Das Silo selbst hat einen trichterförmigen Entnahmebereich.

  • Die Füllhöhe im Silo beträgt max. 10 m.

  • Das Verhältnis Füllhöhe/Silodurchmesser (H/D) beträgt max. 2.

Raumaustragungen sind als Austragungen für Silos generell ungeeignet. Sie können nur im Bereich von sogenannten "Spänekellern" (die immer eine problematische Lösung darstellen) und in Vorratsbehältern eingesetzt werden. Ein zweiter Austragstutzen ist bei Raumaustragungen nicht sinnvoll, da die Austragleistung für eine Notentleerung zu gering ist. Bei Raumaustragungen müssen daher grundsätzlich zusätzliche Not-Austrag-Systeme installiert werden können.

6.2.2. Zugangssicherung

Anforderungen an die Zugangssicherung für den Spänelagerbereich bei der Austragung mit mechanischen Austrageinrichtungen:

  • Türen oder Klappen sind so mit der Austragseinrichtung zu verriegeln, dass beim Öffnen der Antrieb zwangsläufig stillgesetzt wird. Bei Anordnung dieses Schalters innerhalb des Silos muss der Schalter Kategorie 1 (Zone 20) bzw. Kategorie 2 (Zone 21) nach ATEX genügen.

  • Die Verriegelung der Austrageinrichtung muss auch die Abschaltung der Materialzufuhr in den Späne-Lagerraum und von vorhandenen Auflockerungseinrichtungen umfassen.

  • Der Antrieb der Austrageinrichtung darf durch die Brennstoffanforderung einer Feuerungsanlage nicht wieder eingeschaltet werden können.

  • Für die Instandhaltung muss es möglich sein, das automatische Austragssystem bei geöffneter Tür/geöffneten Türen zu betreiben. Dafür muss das automatische Austragsystem über einen abschließbaren und gegen Witterungseinflüsse geschützt angebrachten Betriebsartenwahlschaltervon Automatik-Betrieb auf Einricht-Betrieb umgeschaltet werden können. Im Einricht-Betrieb darf jede gefahrbringende Bewegung des Silo-Austragssystems nur möglich sein, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt sind:

    1. 1.

      Die Bewegungen müssen durch Befehlseinrichtungen mit selbsttätiger Rückstellung gesteuert werden ("Totmannschalter").

    2. 2.

      Befehlseinrichtungen mit selbsttätiger Rückstellung müssen außerhalb des Späne-Lagerraumes angeordnet sein, wobei aber die Bedienperson eine freie Sicht auf die von ihr ausgelösten Bewegungen haben muss. Es können auch ortsbewegliche Bediengeräte (Bedienflaschen) verwendet werden, die die Bedienperson mit sich führen kann. Diese müssen mit einer Freigabetaste und Schalter(n) ohne Selbsthaltung für die Steuerung der (einzelnen) Bewegung(en) ausgestattet sein. Die der Verriegelung zugrunde liegende Steuerung muss einem Performance Level c (PL c) nach EN ISO 13849-1:2008 entsprechen.

      Nähere Informationen zur Ausstattung der Freigabesteuerung sind EN 60 204-1 (siehe Anhang 1) zu entnehmen.

    3. 3.

      Es muss eine von der Zugangsstelle zum Silo erreichbare Not-Aus-Befehlseinrichtung vorhanden sein.

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Abb. 6.15 Sicherheitsschalter als Zuhaltung für Verwendung im Ex-Bereich (Zone 21)
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Abb. 6.16 Zustimmungs-Schalter für den Einricht-Betrieb mit 3 Stellungen (Aus-Ein-Aus) und zusätzlichem Start/Stopp-Schalter