DGUV Information 209-083 - Silos für das Lagern von Holzstaub und -spänen - Bauliche Gestaltung, Betrieb

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 1 - 1 Anwendungsbereich

Silos im Sinne dieser Information sind Anlagen zum zeitweisen Lagern von Holzstaub, Holzspänen sowie Hackschnitzeln, die von oben befüllt und nach unten oder von der Seite her entleert werden.

Als Silos gelten ortsfeste geschlossene Sammel- und Lagereinrichtungen mit einer maximal möglichen Lagerhöhe von mehr als 1,5 m (DIN EN 12779).

Nicht als Silo im Sinne dieser Schrift gelten:

  • Mindestens teilweise offene Lagerhallen oder ähnliche Einrichtungen, die zur Entnahme des Schüttgutes von der Seite her betriebsmäßig (z. B. mit Radladern) befahren werden

  • Offene Container, die z. B. mit einer Plane abgedeckt sind

  • Sonstige Späne-Sammel- und -Lagereinrichtungen: Für geschlossene, transportable oder stationäre Behälter (z. B. Container oder Pufferspeicher) mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1 m3 bei pneumatischer Befüllung und mehr als 3 m3 bei druckloser Befüllung gelten die Anforderungen des Brand- und Explosionsschutzes des Abschnitts 9 dieser Information (siehe hierzu auch DGUV Information 209-045 "Absauganlagen und Silos für Holzstaub und -späne - Brand- und Explosionsschutz"). Wenn in solchen Behältern mechanische Fördereinrichtungen o. ä. vorhanden sind, gelten außerdem die Anforderungen des Abschnitts 6 dieser DGUV Information.

Späne-Lagerräume mit Zugängen unter Erdniveau (Späne-Keller) müssen ebenfalls alle in dieser DGUV Information genannten Anforderungen erfüllen. Bei der Umsetzung der Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz (Abschnitt 9) ergeben sich erfahrungsgemäß in der Praxis kaum lösbare Probleme.

Diese DGUV Information behandelt:

  • die baulichen Anforderungen an ortsfeste Silos

  • die erforderlichen sicherheitstechnischen Einrichtungen

  • die Maßnahmen zum sicheren Betrieb einschließlich der Behebung von Störungen im Materialfluss, am Austragsystem, bei der Entleerung des Silos nach Bränden, usw.

Die Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz sind ausführlich in der DGUV Information 209-045 beschrieben.

Nicht behandelt wird die Lagerung von Schüttgütern aus gepressten Holzprodukten (z. B. Pellets, Briketts).

Die hier beschriebenen Lösungen sind derzeit üblich und haben sich in der Praxis bewährt. Sie schließen andere, ebenso sichere Lösungen nicht aus.

Die vollständigen Titel der zitierten Normen und Regeln sind im Anhang 1 wiedergegeben.