DGUV Information 206-017 - Gut vorbereitet für den Ernstfall! Mit traumatischen Ereignissen im Betrieb umgehen.

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Abschnitt 3 - 3 Praktisches Vorgehen

3.1. Gefährdungsbeurteilung

Können Sie sich vorstellen, dass so etwas wie in den eingangs genannten Beispielen auch in Ihrem Betrieb passieren könnte?

Dann sollten Sie die Gefährdungsbeurteilung um die Gefährdungen durch traumatische Ereignisse erweitern. Für die Abschätzung des Risikoausmaßes bzw. des Handlungsbedarfs, können Ihnen z. B. die Risiko-Matrix (Anhang 1) oder die Prüfliste Psychotrauma der Unfallversicherung Bund und Bahn (Anhang 2) helfen.

Leitet sich aus der Gefährdungsbeurteilung kein Handlungsbedarf ab, so brauchen keine weiteren Maßnahmen getroffen werden. Trotzdem sollten Sie aber das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung dokumentieren.

Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung Handlungsbedarf, dann überprüfen Sie Ihre bisherveranlassten Maßnahmen oder erstellen Sie ein Konzept für die Betreuung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Betreuungskonzept).

3.2
Erarbeitung eines Betreuungskonzeptes

Holen Sie sich die Unterstützung Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit und Ihrer Betriebsärztin oder Ihres Betriebsarztes. Haben Sie eine Mitarbeitervertretung, dann sollten Sie auch diese einbeziehen.

In ein solches Konzept gehören:

  • Notfallplan einschließlich innerbetrieblicher und externer Meldewege

  • Festlegung von Verantwortlichkeiten, insbesondere der Koordinatorin oder des Koordinators (Kümmerer)

  • Erstbetreuung am Ereignisort

  • Abstimmung mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse

  • Maßnahmen bei Rückkehr der Betroffenen an den Arbeitsplatz (Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM).

3.2.1
Notfallplan

Der Notfallplan sollte folgende Punkte enthalten:

  • Wo und wie wird der Unfall gemeldet (innerbetriebliches Telefon, Handy)?

  • Wer wird von wem, wann und wie über das Ereignis und den Zustand der Betroffenen informiert?

  • Wer übernimmt die Erstbetreuung, wie werden die Erstbetreuerinnen oder Erstbetreuer alarmiert?

  • Wer im Betrieb nimmt bis spätestens wann Kontakt mit den Betroffenen auf?

  • Wer nimmt bei Bedarf Kontakt zu Angehörigen auf (z. B. Unternehmerin oder Unternehmer, Führungskraft, mit Erstbetreuung/Notfallseelsorge beauftragte Person, Kümmerer)?

Halten Sie den Notfallplan schriftlich fest, geben Sie diesen Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bekannt und hängen Sie ihn aus. Im Anhang 3 finden Sie eine Vorlage für einen Notfallplan. Das zweite Exemplar auf Seite 21 ist zum heraustrennen.

3.2.2
Kümmerer

Der Kümmerer übernimmt die Koordination der Abläufe im Unternehmen. Das Aufgabenspektrum umfasst unter anderem:

  • alle Informationen zusammenführen

  • den Überblick über das Verfahren haben

  • Kontakt zur Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aufnehmen

  • das Verfahren dokumentieren

  • Ansprechperson sowohl innerbetrieblich als auch extern sein

Kümmerer kann die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt, die Sozialberatung, die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eine betriebliche Führungskraft sein. Sie oder er sollte mit den Abläufen im Unternehmen vertraut und im Unternehmen präsent sein.

3.2.3
Erstbetreuung

Betroffene sollten direkt nach dem traumatischen Ereignis, möglichst noch am Unfallort, betreut werden. Dies übernehmen Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer oder psychologische Ersthelferinnen und Ersthelfer. Sie sollen sich ausschließlich um die Betroffenen kümmern, ohne gleichzeitig andere Aufgaben erfüllen zu müssen. Bei der Erstbetreuung kommt es auf ein möglichst zeitnahes "Sich-Kümmern" und "Nicht-Alleine-Lassen" an.

Die wichtigsten Aufgaben der Erstbetreuer sind:

  • schnellstmögliche Kontaktaufnahme mit den Betroffenen

  • Anforderung ärztlicher Hilfe bei Bedarf

  • Gewährleisten von emotionalem Beistand (z. B. beruhigen)

  • Abschirmung gegenüber Einwirkungen von außen (z. B. Polizei, Passanten, Journalisten)

  • Begleitung zum Arzt oder Betriebsarzt

  • in Absprache mit den Betroffenen: Information Angehöriger

  • Aufklärung über betriebliche Vorgehensweise

  • Begleitung in das private Umfeld (Familie, Freunde ...)

Die Erstbetreuung kann intern oder als externe Dienstleistung sichergestellt werden.

Die folgende Gegenüberstellung liefert Ihnen eine Entscheidungshilfe für eine inner- oder außerbetriebliche Erstbetreuung.

Entscheidend für die Auswahl sind:

  • die Anzahl Ihrer Beschäftigten, die als Erstbetreuer in Frage kommen

  • die Möglichkeiten, eine Betreuung während der gesamten Betriebszeit sicherzustellen

  • die Häufigkeit traumatischer Ereignisse

  • die Erreichbarkeit der Unfallstelle mit eigenen Erstbetreuern

Wenn Sie sich für innerbetriebliche Erstbetreuung entscheiden, berücksichtigen Sie, dass die Erstbetreuer:

  • während der Betriebszeiten jederzeit erreichbar sind

  • zeitnah am Unfallort sein können

  • vom eigenen Arbeitsplatz abkömmlich sind

  • eine Aus- und Fortbildung erhalten müssen

Informationen zur Aus- und Fortbildung sowie zur Qualifizierung der Ausbildenden erhalten Sie von Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

3.2.4
Maßnahmen bei Rückkehr an den Arbeitsplatz

Unterstützen Sie Ihre Beschäftigten bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz.

Folgendes können Sie tun:

  • Begleitung durch Kolleginnen oder Kollegen und/oder Führungskräfte bei Wiederaufnahme der Tätigkeit

  • Beurteilung der Eignung in Zusammenarbeit mit der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt (ggf. arbeitsmedizinische Beratung und Untersuchung)

  • falls erforderlich, Angebot einer vorübergehend anderen Tätigkeit

Gerade nach solch einschneidenden Ereignissen fördert ein kollegiales und achtsames Miteinander die Rückkehr an den Arbeitsplatz.

3.3
Unterweisung/Information der Beschäftigten

Informieren Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der betrieblichen Unterweisungen oder Schulungsmaßnahmen über die Gefährdungen durch traumatische Ereignisse und über das betriebliche Betreuungskonzept.

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Abb. 1: Argumente für die Auswahl interner oder externer Erstbetreuung
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