DGUV Information 206-017 - Gut vorbereitet für den Ernstfall! Mit traumatischen Ereignissen im Betrieb umgehen.

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Abschnitt 2 - 2 Was steckt dahinter?

2.1
Psychotrauma

Ein Psychotrauma wird durch ein Ereignis oder eine Situation mit einer außergewöhnlichen Bedrohung oder einem katastrophenartigen Ausmaß ausgelöst.

Die Betroffenen erleben eine Konfrontation mit tatsächlichem oder drohendem Tod, schwerwiegenden Verletzungen oder sonstigen Gefahren für die Unversehrtheit der eigenen Person oder anderer Personen.

Charakteristisch sind das Erleben von starker Angst, Bedrohtsein, Hilflosigkeit und Entsetzen.

Während und unmittelbar nach einem plötzlichen und unerwarteten traumatischen Ereignis erleben sich Betroffene in der Schockphase z. B. wie betäubt oder desorientiert. Trotzdem können manche Betroffene äußerlich ruhig und gefasst wirken.

Nicht nur Geschehnisse wie Naturkatastrophen oder Großschadensereignisse stellen eine Gefährdung dar. Es gibt auch die schwerwiegenden Ereignisse mitten im Arbeitsalltag, die nur von wenigen erlebt und durchlitten werden, welche aber für die direkt Betroffenen und unmittelbaren Zeugen eine echte Katastrophe sind, z. B.:

  • ein Raubüberfall

  • ein Suizid auf den Gleisen

  • ein schwerer Arbeitsunfall

  • eine Bedrohung von Schülern durch einen Mitschüler oder eine Mitschülerin mit einer Waffe

2.2
Folgen für Ihr Unternehmen

Traumatisierungen sind schwere seelische Verletzungen, die z. B. durch Havarien, Angriffe Dritter u. ä. ausgelöst werden. Sie können an den verschiedensten Arbeitsplätzen als arbeitsbedingte Gesundheitsgefahr auftreten. Werden diese Traumatisierungen nicht zeitnah erkannt und zielgerichtet behandelt, dann können sich schwerwiegende Krankheitsbilder bei den Betroffenen mit direkten nachteiligen wirtschaftlichen Folgen für das Unternehmen einstellen.

Hinweise hierfür können sein:

  • lange Arbeitsunfähigkeitszeiten

  • Schwierigkeiten bei der Wiederaufnahme der Tätigkeit

  • Vermeidungsverhalten gegenüber bestimmten (Teil-) Tätigkeiten

  • Berufs-, Tätigkeitsaufgabe, Berufsunfähigkeit

  • Rückzugsverhalten gegenüber Kollegen

  • Verhaltensauffälligkeiten (z. B. Suchtgefährdung)