DGUV Information 250-104 - Leitfaden für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte zur arbeitsmedizinischen Betreuung bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 4.3 - 4.3 Biomonitoring

Biomonitoring ist Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge, soweit dafür arbeitsmedizinisch anerkannte Analyseverfahren und geeignete Werte zur Beurteilung zur Verfügung stehen.

Es sollte jedoch nicht schematisch zum Zeitpunkt einer Folgevorsorge durchgeführt werden, sondern sich so weit wie möglich an den tatsächlichen Arbeits- und Expositionsbedingungen orientieren. Der flexible Einsatz ist angezeigt bei kritischen Arbeitsschritten, die eine hohe Gefahrstoffbelastung vermuten lassen. Hierzu gehören beispielsweise Schürfarbeiten, Abrissarbeiten mit Staubentwicklung oder das Wenden der Miete bei mikrobieller Bodenbehandlung insbesondere unter Einhausung. Weitere Indikationen für ein Biomonitoring sind beim Auftreten von Beschwerden, bei akzidenteller Gefahrstoffaufnahme und bei erhöhten Luftmesswerten gegeben.

Aus arbeitsmedizinischer Sicht ist es meist sinnvoll, bereits vor Aufnahme der Tätigkeit ein Biomonitoring zur Darstellung der Ausgangsbefunde (Null-Wert) durchzuführen.