Abschnitt 2 - 2 Anwendungsbereich und Hinweise
Diese EGU geben den Unternehmen praxisgerechte Hinweise, wie sichergestellt werden kann, dass der Stand der Technik erreicht wird. Werden die Verfahrensparameter sowie die Schutzmaßnahmen eingehalten, kann davon ausgegangen werden, dass das Minimierungsgebot nach § 7 Abs. 4 der GefStoffV erfüllt wird.
Diese EGU umfassen die Verarbeitung von thermoplastischen Kunststoffen in Spritzgießmaschinen. Sie können für die Beurteilung der inhalativen Exposition gegenüber den in Tabelle 1 aufgeführten Zersetzungsprodukten angewendet werden.
Es werden Kriterien für die unmittelbare Anwendung von Schutzmaßnahmen, bei gleichzeitigem Verzicht auf eine messtechnische Überwachung, für die beschriebenen Tätigkeiten festgelegt.