TRLV Vibra Teil 1 - TRLV Vibrationen Teil 1

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Anlage 3 TRLV Vibra Teil 1 - Ermittlung des Tages-Expositionswertes A(8), Vorgehensweise bei Hand-Arm-Vibrationen

(1) Die physikalische Größe für die Beschreibung des Ausmaßes einer Exposition durch Hand-Arm-Vibrationen ist der Vibrationsgesamtwert ahv. Er wird bestimmt als Quadratwurzel aus der Summe der Quadrate der Effektivwerte der frequenzbewerteten Beschleunigung in den drei Einwirkungsrichtungen x, y und z.

aab_3917_21.gif

(2) Die Beurteilung von Vibrationen erfolgt über das sogenannte Energieäquivalenzprinzip. Das bedeutet, dass zwei verschiedene Vibrationsexpositionen die gleiche Wirkung haben, wenn ihre Produkte aus den Quadraten der Vibrationsgesamtwerte und der jeweiligen Einwirkungsdauer gleich sind. Auf diese Weise lassen sich alle Vibrationsexpositionen auf eine tägliche Arbeitsschicht von acht Stunden normieren. Es gilt die Beziehung

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wobei ahv1 der Vibrationsgesamtwert und T1 die Einwirkungsdauer der zu normierenden Vibrationsbelastung sind. Der Ausdruck ahv(8h) ist der auf acht Stunden bezogene Vibrationsgesamtwert, der die gleiche Wirkung entfaltet wie der Vibrationsgesamtwert ahv1 in der Einwirkungsdauer T1.

(3) Um den Tages-Vibrationsexpositionswert A(8) zu einer Vibrationsexposition mit einem Vibrationsgesamtwert ahve und einer Einwirkungsdauer von Te zu bestimmen, ist die obige Formel umzustellen:

aab_3917_23.gif

(4) Oft haben Beschäftigte an einem Arbeitstag nicht nur eine Aufgabe mit Vibrationsbelastung auszuführen. Der Tages-Vibrationsexpositionswert A(8) wird dann über die folgende Formel bestimmt, wenn der Beschäftigte an einem Tag mehrere Tätigkeiten mit Vibrationsbelastung ausübt:

aab_3917_24.gif

(5) Der Tages-Vibrationsexpositionswert A(8) ist die Summe aus den Teil-Vibrationsexpositionen für die verschiedenen Vibrationsquellen i mit den Vibrationsgesamtwerten ahvi und den zugehörigen Teil-Einwirkungsdauern Ti.

Beispiele:

Fälle, in denen nur eine Maschine eingesetzt wird

Die Tages-Vibrationsexposition A(8) für einen Arbeitnehmer, der eine Tätigkeit mit Vibrationsexposition ausübt oder ein vibrierendes Werkzeug bedient, lässt sich aus der Vibrationsintensität in Form des Vibrationsgesamtwerts und der Expositionszeit mit Hilfe folgender Gleichung errechnen:

aab_3917_25.gif

Hierin sind ahv die Vibrationsintensität (in m/s2), T die tägliche Dauer der Exposition gegenüber dieser Vibrationsintensität ahv und T0 die Bezugsdauer von acht Stunden. Wie bei dem Vibrationsgesamtwert ahv ist die Einheit der Tages-Vibrationsexposition Meter pro Sekunde im Quadrat (m/s2).

Beispiel A3.1
Ein Forstarbeiter arbeitet insgesamt 41/2 Stunden/Tag mit einem Freischneider. Die Vibrationen am Freischneider im Betrieb liegen bei 4 m/s2. Die Tagesexposition A(8) beträgt:
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Die vorgenannte Tages-Vibrationsexposition von 3 m/s2 liegt oberhalb des Auslösewertes, aber unterhalb des Expositionsgrenzwertes. Die entsprechenden Maßnahmen nach LärmVibrationsArbSchV ("gelber" Bereich) sind zu veranlassen.

Fälle, in denen mehr als eine Maschine eingesetzt wird

Ist eine Person mehr als nur einer Vibrationsquelle (Maschine) ausgesetzt, wird eine Teil-Vibrationsexposition aus der Größe und der Dauer für jede Quelle errechnet.

Die tägliche Gesamtvibrationsexposition kann aus den Werten für die Teil-Vibrationsexpositionen errechnet werden unter Verwendung von:

aab_3917_27.gif

Hierin sind A1(8), A2(8), A3(8) usw. die Werte für die Teil-Vibrationsexpositionen der jeweiligen Vibrationsquellen.

Beispiel A3.2
Ein Putzschleifer arbeitet an einem Arbeitstag mit drei Maschinen, und zwar mit:
einem Winkelschleifer: 4 m/s2 während 21/2 Stunden einer Winkelfräse: 3 m/s2 während 1 Stunde einem Meißelhammer: 20 m/s2 während 15 Minuten
Die Teil-Vibrationsexpositionen für die drei Aufgaben liegen jeweils bei:
1.Schleifer:aab_3917_28.gif
2.Fräse:aab_3917_29.gif
3.Hammer:aab_3917_30.gif
Die Tages-Vibrationsexposition beträgt dann
aab_3917_31.gif
Die vorgenannte Tages-Vibrationsexposition von 4,3 m/s2 liegt oberhalb des Auslösewertes, aber unterhalb des Expositionsgrenzwertes.

System der Expositionspunkte

Das Management der Exposition gegenüber Hand-Arm-Vibrationen lässt sich durch die Verwendung eines Systems mit Expositionspunkten vereinfachen (s. Tabelle nächste Seite). Für jedes Werkzeug bzw. jeden Prozess lässt sich die Anzahl der in einer Stunde gesammelten Expositionspunkte (PE,1h in Punkten pro Stunde) über den Vibrationsgesamtwert ahv in m/s2 ermitteln:

aab_3917_32.gif

Expositionspunkte werden einfach addiert, sodass man für jede Person die maximale Anzahl von Expositionspunkten an einem Tag festlegen kann.

Die den Auslöse- und Expositionsgrenzwerten entsprechenden Expositionspunkte sind:

  • Auslösewert (2,5 m/s2) entspricht 100 Punkten

  • Expositionsgrenzwert (5 m/s2) entspricht 400 Punkten

Im Allgemeinen wird die Anzahl der Expositionspunkte PE wie folgt definiert:
aab_3917_33.gif
Hierin sind ahv das Ausmaß der Vibrationsexposition als Vibrationsgesamtwert in m/s2 und T die Expositionszeit in Stunden. (siehe auch Tabelle der Expositionspunkte)
Die Tages-Vibrationsexposition A(8) lässt sich aus den Expositionspunkten berechnen:
aab_3917_34.gif
aab_3917_35.gif

Tages-Expositionswert A (8) unter Verwendung des Systems der Expositionspunkte

(Hinweis: Hierbei handelt es sich um dasselbe Beispiel wie vorher unter Verwendung der Expositionspunkte-Methode)

Liegen die Beschleunigungswerte in m/s2vor, ist wie folgt vorzugehen:

Schritt:Bestimmen Sie für jede Aufgabe bzw. jedes Werkzeug die Punktwerte unter Verwendung der Tabelle mit den Expositionspunkten auf der Basis des Vibrationsgesamtwerts und der Expositionszeit.
Schritt 2:Ergänzen Sie die Punkte je Maschine, um die täglichen Gesamtpunkte zu erhalten.
Schritt 3:Der höchste Wert der drei Achsenwerte ist die Tages-Vibrationsexposition in Punkten.
Beispiel A3.3
Ein Putzschleifer arbeitet an einem Arbeitstag mit drei Werkzeugen, und zwar mit
1.einem Winkelschleifer: (ahv = 4 m/s2) für 21/2 Stunden
2.einer Winkelfräse: (ahv = 3 m/s2) für 1 Stunde
3.einem Meißelhammer: (ahv = 20 m/s2) für 15 Minuten
Schritt 1:Die Expositionspunkte aus der Tabelle mit den Expositionspunkten sind:
Winkelschleifer
(21/2 Stunden Einsatz)
* Stunden lang 4 m/s2 = 96 Punkte
Winkelfräse
(1 Stunde Einsatz)
1 Stunde lang 3 m/s2 = 18 Punkte
Meißelhammer
(15 Minuten Einsatz)
15 Minuten lang 20 m/s2 = 200 Punkte
Schritt 2:Die Expositionspunkte für die Tages-Vibrationsexposition liegen für alle Werkzeuge bei:
96 Punkte + 18 Punkte + 200 Punkte = 314 Punkte
Schritt 3:Die tägliche Vibrationsexposition beträgt 314 Punkte, d. h. oberhalb des Auslösewertes von 100 Punkten, aber unterhalb des Expositionsgrenzwertes von 400 Punkten.

Liegen die Daten als "Punkte je Stunde" vor, ist wie folgt vorzugehen:

Schritt 1:Ermitteln Sie für jede Maschine bzw. jeden Arbeitsvorgang die Werte "Punkte je Stunde", und zwar aus Herstellerangaben, sonstigen Quellen bzw. Messungen.
Schritt 2:Bestimmen Sie für jede Maschine bzw. jeden Arbeitsvorgang die täglichen Punkte. Hierzu multiplizieren Sie die Anzahl von Punkten je Stunde mit der Anzahl an Einsatzstunden der Maschine.
Schritt 3:Die Summe der Punktwerte für die einzelnen Maschinen bzw. Arbeitsvorgänge ist die Tages-Vibrationsexposition in Punkten.
Beispiel A3.4
Ein Putzschleifer arbeitet an einem Arbeitstag mit drei verschiedenen Werkzeugen, und zwar mit:
1.einem Winkelschleifer: (ahv = 4 m/s2) für 21/2 Stunden
2.einer Winkelfräse: (ahv = 3 m/s2) für 1 Stunde
3.einem Meißelhammer: (ahv = 20 m/s2) für 15 Minuten
Schritt 1:Die Werte "Punkte je Stunde" für die Maschinen betragen:
WinkelschleiferWinkelfräseMeißelhammer
32 Punkte18 Punkte800 Punkte
Schritt 2:Die Punktwerte je Stunde sind auf die nächste ganze Zahl aufgerundet. Die Expositionspunkte sind somit:
Winkelschleifer
(21/2 Stunden Einsatz)
Winkelfräse
(1 Stunde Einsatz)
Meißelhammer
(15 Minuten Einsatz)
32 ∙ 2,5 = 8018 ∙ 1 = 18800 ∙ 0,25 = 200
Schritt 3:Die Punkte für die Tages-Vibrationsexposition über alle Werkzeuge liegen bei:
80 Punkte + 18 Punkte + 200 Punkte = 298 Punkte
Die Tages-Vibrationsexposition beträgt 298 Punkte, d. h. oberhalb des Auslösewertes von 100 Punkten, aber unterhalb des Expositionsgrenzwertes von 400 Punkten.

GMBl 2015, S. 485

21/2 Stunden sind in der Tabelle mit den Expositionspunkten nicht abgebildet, daher wird der nächst höhere Wert von 3 Stunden verwendet.