DGUV Information 213-046 - Verarbeiten von Schaumstoffklebern

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Anlage 6 - Muster für die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung zum Explosionsschutz

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Gefährdungsbeurteilung Ex-Schutz (Muster)
Beurteilung der Explosionsgefährdung in engen RäumenDatum:
Anlage: Enge Räume, z. B. im SchiffsbauNotfall-Telefon: 112
Gebäude / Raum:
Siehe markierte Räume laut beigefügtem Plan.
(z. B. Verweis auf Lageplan, Gebäudeplan, Aufstellungsplan, Flucht- und Rettungsplan)
Arbeitsschritte bzw. Tätigkeiten
Kurze Verfahrensbeschreibung:
Aufbringen lösemittelhaltiger Kleber mit Pinseln und Rollen zum Verkleben von Schaumstoffisolierungen in engen Räumen, z. B. im Schiffsbau.
Der Kleberverbrauch beträgt mehrere hundert Milliliter bis mehrere Liter pro Raum.
(Parameter wie Druck, Temperatur, Durchsatz sollten enthalten sein, ggf. Verweis auf Verfahrensfließbild, R/I-Schema)
Besondere Betriebszustände:
Reinigen der Materialien mit Verdünner, Reinigen von Metalloberflächen, Auslaufen von Lösemitteln aus Gebinden. Lösemittelmengen bis zu ca. 10 l pro Raum.
(Z. B. An- und Abfahrprozesse, Reinigungsarbeiten, Störungsbeseitigung)
Stoffe, durch die explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann, deren sicherheitstechnische Kenndaten
Flüssigkeit / Gas:
Schaumstoffkleber: Lösemittelgemisch aus Naphta, Ethylacetat, Aceton, Isopropanol
Reiniger: Naphta, Ethylacetat, Methylethylketon
Flammpunkt (Kleber und Reiniger): - 20 °C
untere/obere Ex-Grenze: 2,1 % / 13 %
Dampfdruck: 233 hPa
Zündtemperatur: 425 °C
Explosionsgruppe:
Sauerstoffgrenzkonzentration:
Beurteilung der Explosionsgefahrccc_3450_08.jpg
Die Beurteilung erfolgt als standardisiertes Verfahren gemäß TRGS 400, Nr. 5, mit den in der TRGS 507 festgelegten Schutzmaßnahmen.
Die Dokumentation der Maßnahmen vor Ort erfolgt mittels Erlaubnisschein gemäß Anlage 1 der TRGS 507. Es erfolgt keine Zoneneinteilung, da dies bei seltenen Instandhaltungs- / Montagearbeiten nicht sinnvoll ist.
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Gefährdungsbeurteilung Ex-Schutz (Muster)
Explosionsschutz-Maßnahmen
Nr.Anlage / Anlagenteil / Raumgewähltes Schutzprinzip
1z. B. MaschinenraumVerhindern explosionsfähiger Atmosphäre
Vermeiden wirksamer Zündquellen
Maßnahmen
Konstruktiver Explosionsschutz
Die Auswahl der Zündschutzmaßnahmen erfolgt gemäß TRGS 507, Anlage 5, "Tabelle ausgewählter Zündschutzmaßnahmen", Nr. 5.3.2.5, Abs. 1
2Verhindern explosionsfähiger Atmosphäre
Vermeiden wirksamer Zündquellen
Maßnahmen
Konstruktiver Explosionsschutz
3Verhindern explosionsfähiger Atmosphäre
Vermeiden wirksamer Zündquellen
Maßnahmen
Konstruktiver Explosionsschutz
4Verhindern explosionsfähiger Atmosphäre
Vermeiden wirksamer Zündquellen
Maßnahmen
Konstruktiver Explosionsschutz
Organisatorische MaßnahmenErläuterung / Dokumentzuständig
Kennzeichnung Ex-Bereiche:jaAufsichtführender (AF)
Betriebsanweisung:jaAF
Unterweisung:Mindestens einmal jährlichAF
regelm. Beseitigung von Staubablagerungen:/
Kontrollgänge:/
Festlegung / Überwachung von Prüfungen:PSAAF
Freigaben für gefährliche Tätigkeiten:Erlaubnisschein gem. Anlage 1 TRGS 507, ggf. Freimessen AF
Aktuell halten des Ex-Schutz-Dokuments:Jährliche ÜberprüfungSIFA
Anlage zur Gefährdungsbeurteilung
Pläne (z. B. Lageplan, Aufstellungsplan):
Verfahrensfließbild, R/I-Schema:
Sicherheitsdatenblätter / Gefahrstoff-Verzeichnis:
Ex-Zonen-Plan:
EG-Baumusterprüfbescheinigungen (Geräte, Arbeitsmittel):
Sonstiges: Ausgefüllter Erlaubnisschein (Kopie an SIFA).


Betriebsverantwortlicher:


Unterschrift:

Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40
10117 Berlin
Tel.: 030 288763800
Fax: 030 288763808
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de