DGUV Information 213-046 - Verarbeiten von Schaumstoffklebern

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Abschnitt 8.5 - 8.5 Hygienemaßnahmen

Vor Essen, Trinken, Rauchen, sonstigen Pausen und nach Arbeitsende ist eine gründliche Reinigung der Hände mit Wasser und Seife vorzunehmen.

Zum Händewaschen niemals Reiniger oder Lösemittel verwenden!

Essen, Trinken, Rauchen und das Aufbewahren von Speisen und Getränken am Arbeitsplatz ist verboten.

Kontakt von Klebern und Reinigern mit Haut, Augen und Kleidung ist unbedingt zu vermeiden. Verschmutzte Haut muss sofort gereinigt werden.